Région: Allemagne

Handelsgesetzbuch - Anpassung der Definition eines Kaufmanns im Paragraph 1 Absatz 1 HGB

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Soutien 6 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

6 Soutien 6 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Handelsgesetzbuch Paragraph 1, Absatz 1, die Definition eines Kaufmanns angepasst wird und das Wort Kaufmann um das Wort Kauffrau erweitert wird.(1) Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des Gesetzbuches ist, wer ein Handeslgewerbe betreibt* sollte hinzugefügt werden

Raison

Die Begründung für die Änderung ist die Gleichberechtigung.

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Actualités

  • Pet 4-19-07-410-001999 Handelsgesetzbuch

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, im Handelsgesetzbuch die Definition des „Kaufmanns"
    um das Wort „Kauffrau" zu erweitern.

    Zur Begründung wird vorgetragen, aus Gründen der Gleichberechtigung müsse die
    Definition des „Kaufmanns“ in § 1 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) um das Wort
    „Kauffrau“ erweitert werden. Im Sinne des Gesetzbuchs sei danach eine
    Kaufmann/eine Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und... plus loin

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