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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Handelsgesetzbuch Paragraph 1, Absatz 1, die Definition eines Kaufmanns angepasst wird und das Wort Kaufmann um das Wort Kauffrau erweitert wird.(1) Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des Gesetzbuches ist, wer ein Handeslgewerbe betreibt* sollte hinzugefügt werden
Pamatojums
Die Begründung für die Änderung ist die Gleichberechtigung.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
14.12.2017
Petīcija beidzas:
24.01.2018
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-19-07-410-001999 Handelsgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, im Handelsgesetzbuch die Definition des „Kaufmanns"
um das Wort „Kauffrau" zu erweitern.
Zur Begründung wird vorgetragen, aus Gründen der Gleichberechtigung müsse die
Definition des „Kaufmanns“ in § 1 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) um das Wort
„Kauffrau“ erweitert werden. Im Sinne des Gesetzbuchs sei danach eine
Kaufmann/eine Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und... vairāk
Debates
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