Bölge : Almanya

Handelsgesetzbuch - Anpassung der Definition eines Kaufmanns im Paragraph 1 Absatz 1 HGB

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 Destekleyici 6 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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Dilekçe reddedildi

  1. Başladı 2017
  2. Koleksiyon tamamlandı
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  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Handelsgesetzbuch Paragraph 1, Absatz 1, die Definition eines Kaufmanns angepasst wird und das Wort Kaufmann um das Wort Kauffrau erweitert wird.(1) Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des Gesetzbuches ist, wer ein Handeslgewerbe betreibt* sollte hinzugefügt werden

Gerekçe

Die Begründung für die Änderung ist die Gleichberechtigung.

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Haberler

  • Pet 4-19-07-410-001999 Handelsgesetzbuch

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, im Handelsgesetzbuch die Definition des „Kaufmanns"
    um das Wort „Kauffrau" zu erweitern.

    Zur Begründung wird vorgetragen, aus Gründen der Gleichberechtigung müsse die
    Definition des „Kaufmanns“ in § 1 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) um das Wort
    „Kauffrau“ erweitert werden. Im Sinne des Gesetzbuchs sei danach eine
    Kaufmann/eine Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und... daha ileri

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