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Dilekçe reddedildi
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Handelsgesetzbuch Paragraph 1, Absatz 1, die Definition eines Kaufmanns angepasst wird und das Wort Kaufmann um das Wort Kauffrau erweitert wird.(1) Kaufmann/ Kauffrau im Sinne des Gesetzbuches ist, wer ein Handeslgewerbe betreibt* sollte hinzugefügt werden
Gerekçe
Die Begründung für die Änderung ist die Gleichberechtigung.
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
14.12.2017
Dilekçe biter:
24.01.2018
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
-
Pet 4-19-07-410-001999 Handelsgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, im Handelsgesetzbuch die Definition des „Kaufmanns"
um das Wort „Kauffrau" zu erweitern.
Zur Begründung wird vorgetragen, aus Gründen der Gleichberechtigung müsse die
Definition des „Kaufmanns“ in § 1 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) um das Wort
„Kauffrau“ erweitert werden. Im Sinne des Gesetzbuchs sei danach eine
Kaufmann/eine Kauffrau, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und... daha ileri
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