Herabsetzung der Strafmündigkeit in Deutschland auf 10 Jahre

Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Begonnen mei 2025
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  5. Beslissing

Het verzoekschrift is gericht aan: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir, die Unterzeichnenden dieser Petition, fordern die gesetzgeberischen Instanzen in Deutschland auf, das Mindestalter der Strafmündigkeit gemäß § 19 StGB von derzeit 14 Jahren auf 10 Jahre herabzusetzen.

Warum:
Gegner der Strafmündigkeit ab 14 Jahren geben häufig an, dass es vermehrt zu schweren Straftaten durch Kinder komme. Zudem entwickeln Kinder heute früher eine gewisse „Reife“ und ihr Unrechtsbewusstsein sei schon zeitiger ausgeprägt.

Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können – unabhängig von der Schwere der Tat. In der gesellschaftlichen Realität erleben wir jedoch immer häufiger, dass auch deutlich jüngere Kinder und Jugendliche in erheblichem Maß an gewalttätigen oder strafbaren Handlungen beteiligt sind.

Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 10 Jahre soll nicht bedeuten, dass Kinder mit voller Härte des Strafrechts verfolgt werden, sondern dass angemessene, dem Alter und der Entwicklung entsprechende strafrechtliche Reaktionsmöglichkeiten geschaffen werden, um frühzeitig pädagogisch und rechtlich einzugreifen.

Reden

Unsere Argumente im Einzelnen:

Verantwortung ab einem früheren Alter: Kinder im Alter von 10 Jahren sind meiner Meinung nach in der Lage, grundlegende moralische und rechtliche Unterscheidungen zu treffen. Sie wissen, dass Gewalt oder Diebstahl Unrecht sind. Auch schulisch und gesellschaftlich wird ihnen bereits Verantwortungsbewusstsein abverlangt.

Abschreckung & Prävention: Die völlige Straffreiheit bis zum 14. Lebensjahr kann bei einzelnen jungen Tätern zu einer gefährlichen Fehleinschätzung führen – nämlich, dass sie keine Konsequenzen zu befürchten haben. Eine Anpassung der Strafmündigkeit kann frühzeitig präventiv wirken und Folgekriminalität verhindern.

Opferschutz und Gerechtigkeit: Opfer von Gewalttaten durch strafunmündige Kinder erleben häufig eine doppelte Ohnmacht – die Tat selbst und die Rechtslage, die kein direktes strafrechtliches Handeln zulässt. Auch im Sinne des Opferschutzes ist eine Reform notwendig.
Internationale Vergleichbarkeit: In mehreren europäischen Staaten liegt das Strafmündigkeitsalter bereits bei unter 14 Jahren – u. a. in England (10 Jahre), der Schweiz (10 Jahre) und Irland (12 Jahre). Deutschland bildet hier eine zunehmend kritisierte Ausnahme.

Forderung
Wir fordern den Gesetzgeber auf, die Regelung des § 19 Strafgesetzbuch zu reformieren und das Mindestalter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf 10 Jahre abzusenken.
Begleitend sind geeignete pädagogische, psychologische und sozialrechtliche Maßnahmen vorzusehen, um dem Alter der Betroffenen angemessen zu begegnen.
Für ein rechtlich verantwortungsvolles, opferschützendes und präventives Strafrecht – auch für junge Täter.

Diese Petition bezieht sich auf meine Meinung zur Strafmündigkeit, basierend auf folgender Literatur und Quellen:
– Eschelbach: Kommentierung von § 20 StGB in v. Heintschel-Heinegg/Kudlich (Hrsg.), BeckOK StGB, 61. Edition,
– Streng: Kommentierung von § 19 StGB in Erb/Schäfer (Hrsg.), Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2020
– Beinder: Zur Diskussion um die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze: „Kinder können grausam sein“ – was die Teilnahme am demokratischen Prozess mit der Strafmündigkeit zu tun hat. Jura 1999, S. 554.
– Juergen Pleschgatternig Initiator der Petition - Eigene Meinung als Betroffener.
– Paul: Reform der Altersstufen im Jugendstrafrecht. ZRP 2003, S. 204.
– Mitsch: Kinder und Strafrecht. Jura 2017, S. 792.
– Kölbel: Kommentierung von § 3 JGG in Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Auflage 2024.
– Dr. Roman Trips-Hebert – Fachbereich WD 7 (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Medienrecht, Bau und Stadtentwicklung)

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Bedankt voor jullie steun, Jürgen Pleschgatternig, Taufkirchen
Vraag aan de initiatiefnemer

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 05-05-2025
Collectie eindigt: 01-12-2025
Regio: Duitsland
Categorie: Burgerrechten

Nieuws

Bereits in der Jugendhilfe gibt es Kinder die schon mit 9 Jahren extrem gewalttätig sind. Sie wissen, dass sie noch nicht bestraft werden können und darum nutzen sie es aus. So ist es durchaus möglich dass ein 10 Jähriger einen totschlägt vor allem in dem Wissen leicht davonzukommen, da die Strafen in Deutschland nicht annähernd mit den Strafen aus anderen Ländern vergleichbar ist.

Strafmündigkeit ab 10 ist verfrüht, aber völlige Straflosigkeit erzeugt Handlungsleere. Zwischen 10 und 12 braucht es verpflichtende psychologische Begutachtung und bei Defiziten Zwangseinweisung. Ab 12 bis 14 entscheidet der Reifegrad: Wer einsichtsfähig ist, wird strafmündig, wer nicht, bleibt im therapeutischen Rahmen. Ab 14 gilt die generelle Strafmündigkeit. So wird weder verfrüht bestraft noch folgenlos delinquent.

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