Herabsetzung der Strafmündigkeit in Deutschland auf 10 Jahre

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

150 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet Mai 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Debatte

Neues Pro Argument

Pro

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Ausnutzen

Bereits in der Jugendhilfe gibt es Kinder die schon mit 9 Jahren extrem gewalttätig sind. Sie wissen, dass sie noch nicht bestraft werden können und darum nutzen sie es aus. So ist es durchaus möglich dass ein 10 Jähriger einen totschlägt vor allem in dem Wissen leicht davonzukommen, da die Strafen in Deutschland nicht annähernd mit den Strafen aus anderen Ländern vergleichbar ist.

Quelle: Jugendhilfe

2.5

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Neues Contra Argument

Contra

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Strafmündigkeit ab 10 ist verfrüht, aber völlige Straflosigkeit erzeugt Handlungsleere. Zwischen 10 und 12 braucht es verpflichtende psychologische Begutachtung und bei Defiziten Zwangseinweisung. Ab 12 bis 14 entscheidet der Reifegrad: Wer einsichtsfähig ist, wird strafmündig, wer nicht, bleibt im therapeutischen Rahmen. Ab 14 gilt die generelle Strafmündigkeit. So wird weder verfrüht bestraft noch folgenlos delinquent.

3.3

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Die Herabsetzung der Altersgrenze zur Strafmündigkeit würde nichts ändern. außer, dass Kinder noch früher in engen Kontak mit Profis kommen. Bei Sachbeschädigung bringt einem Geschädigten ein Urteil ja auch nichts. Das ist sache des Zivil-Rechts und nicht des Straf-Rechts.

2.5

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Das ist weit emtfernt davon, was der Gesetzgeber können sollte und auch muß! Die Realität ist leider weit von Maßnahmen die greifen wuerden, sehr weit entfernt entfernt!

2.5

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