Herabsetzung der Strafmündigkeit in Deutschland auf 10 Jahre

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

150 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet Mai 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

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Contra

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Strafmündigkeit ab 10 ist verfrüht, aber völlige Straflosigkeit erzeugt Handlungsleere. Zwischen 10 und 12 braucht es verpflichtende psychologische Begutachtung und bei Defiziten Zwangseinweisung. Ab 12 bis 14 entscheidet der Reifegrad: Wer einsichtsfähig ist, wird strafmündig, wer nicht, bleibt im therapeutischen Rahmen. Ab 14 gilt die generelle Strafmündigkeit. So wird weder verfrüht bestraft noch folgenlos delinquent.

2.5

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Die Herabsetzung der Altersgrenze zur Strafmündigkeit würde nichts ändern. außer, dass Kinder noch früher in engen Kontak mit Profis kommen. Bei Sachbeschädigung bringt einem Geschädigten ein Urteil ja auch nichts. Das ist sache des Zivil-Rechts und nicht des Straf-Rechts.

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Das ist weit emtfernt davon, was der Gesetzgeber können sollte und auch muß! Die Realität ist leider weit von Maßnahmen die greifen wuerden, sehr weit entfernt entfernt!

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Hintergrund-Artikel der ARD-Rechtsredaktion

Auszug zu möglichen Konsequenzen: "Das zuständige Jugendamt wird in solchen Fällen einbezogen oder auch der sozialpsychiatrische Dienst. Die Polizei kann Empfehlungen aussprechen, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht sinnvoll erscheinen. Über Konsequenzen muss dann aber das Jugendamt entscheiden. Bei Straftaten in der Schule ist auch die Schulverwaltung gefragt."

Quelle: www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/straftaten-kinder-100.html

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Zu niedrig!

Zehn Jahre sind eindeutig zu niedrig. Kinder sind unschuldig, und wenn sie etwas Schlimmes tun, dann liegt das (fast?) immer entweder an den Eltern oder an anderen Erwachsenen - oft auch mittelbar über andere Kinder (oder Jugendliche). Ich halte es allenfalls für überlegenswert, ob in gravierenden Fällen, in denen Kinder ihre Strafmündigkeit wissentlich und absichtlich ausnutzen, um Verbrechen (!) zu begehen, eine Bestrafung schon ab zwölf Jahren möglich sein sollte oder nicht.

Quelle: Eigene Meinung (und was ich irgendwo immer mal wieder gelesen habe, aber nicht mehr weiß, wo)

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41 %
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