Regione: Germania

Hilfe für Behinderte - Änderung des § 98 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (Beauftragter des Arbeitgebers)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
55 Supporto 55 in Germania

La petizione è conclusa

55 Supporto 55 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass der § 98 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geändert wird, der regelt, dass der Arbeitgeber einen Beauftragten bestellt, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Es soll geregelt sein, dass die Regelung eingefordert werden kann, bzw. dass es bei Fehlen eines Behindertenbeauftragten zu Konsequenzen für den Arbeitgeber kommt.

Motivazioni:

In dem Paragraphen wird zwar die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung eines Beauftragten und dessen Aufgaben definiert, aber bei einer NICHTBESTELLUNG hat der Arbeitgeber keinerlei Konsequenzen zu fürchten.Somit ist dieser Anspruch z.Z. noch nicht einmal einklagbar.

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Novità

  • Pet 3-18-11-2171-014489

    Hilfe für Menschen mit Behinderung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    als Material zu überweisen. Begründung

    Der Petent bittet um Änderung des § 98 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
    (SGB IX), der regelt, dass der Arbeitgeber einen Beauftragten bestellt, der ihn in
    Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Der Petetn
    bittet, dass man diese Regelung einfordern kann, bzw. dass es bei Fehlen eines
    Behindertenbeauftragten zu Konsequenzen für den Arbeitgeber kommt.
    Der Petent führt dazu aus, dass der... avanti

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