55 Podpisy
Petycja została zakończona
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Bundestag möge beschließen, dass der § 98 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geändert wird, der regelt, dass der Arbeitgeber einen Beauftragten bestellt, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Es soll geregelt sein, dass die Regelung eingefordert werden kann, bzw. dass es bei Fehlen eines Behindertenbeauftragten zu Konsequenzen für den Arbeitgeber kommt.
Uzasadnienie
In dem Paragraphen wird zwar die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung eines Beauftragten und dessen Aufgaben definiert, aber bei einer NICHTBESTELLUNG hat der Arbeitgeber keinerlei Konsequenzen zu fürchten.Somit ist dieser Anspruch z.Z. noch nicht einmal einklagbar.
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Ruszyła petycja:
04.10.2014
Petycja się kończy:
30.12.2014
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 3-18-11-2171-014489
Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen. Begründung
Der Petent bittet um Änderung des § 98 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX), der regelt, dass der Arbeitgeber einen Beauftragten bestellt, der ihn in
Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Der Petetn
bittet, dass man diese Regelung einfordern kann, bzw. dass es bei Fehlen eines
Behindertenbeauftragten zu Konsequenzen für den Arbeitgeber kommt.
Der Petent führt dazu aus, dass der... dalej