Hilfsmittel/Heilmittel - Überarbeitung des § 33 Abs. 1 S. 5 SGB V

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Unterstützende 33 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

33 Unterstützende 33 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit dieser Petition wird gefordert, § 33 Abs. 1 S. 5 SGB V dahingehend zu überarbeiten, dass auch die Entsorgung von Hilfsmitteln umfasst wird. Hierzu soll insbesondere festgestellt werden, dass das Wort "wie" eine nicht abschließende Aufzählung der Nebenleistungen einleitet.

Begründung

Vor Kurzem entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass die Entsorgung von Verbrauchshilfsmitteln nicht vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst ist (Aktenzeichen: B 3 KR 4/17 R).Tatsächlich sieht die aktuelle Gesetzeslage einen solchen Anspruch nicht vor. Dass dies ein großes gesellschaftliches Problem darstellt, zeigt sich besonders anschaulich am Beispiel der Menschen, die unter Inkontinenz leiden. Täglich fällt bei diesen sehr viel Müll in Form von Einmalwindeln etc. an, der derart umfangreich ist, dass er nicht ohne Mehrkosten über den Hausmüll entsorgt werden kann.Da im Hinblick auf die demographische Entwicklung Deutschlands zu erwarten ist, dass es zukünftig immer mehr alte Menschen geben wird und somit voraussichtlich auch wesentlich mehr Menschen ähnliche Verbrauchshilfsmittel benötigen werden, ist eine Gesetzesänderung dringend erforderlich, um den einzelnen Versicherten nicht zu sehr zu belasten. Schließlich betragen die Kosten für eine größere Mülltonne mehrere Euros monatlich. Auch der Gesichtspunkt der zunehmenden Altersarmut sollte hierbei Berücksichtigung finden. Zudem steigt die Gefahr, dass Menschen ihre Hilfsmittel ohne entsprechende Hilfe der GKV illegal entsorgen und somit unserer Umwelt schaden.Der Wortlaut des § 33 Abs. 1 S. 5 SGB V ist schlichtweg misslungen. So lautet dieser "Der Anspruch umfasst auch zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringende, notwendige Leistungen wie die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln (..)" und ist daher irreführend. Eigentlich deutet das Wort "wie" darauf hin, dass die Leistungen nicht abschließend genannt werden sollen, sondern vielmehr eine beispielhafte Aufzählung folgt. Der Gesetzgeber jedoch sieht in seinem Gesetzesentwurf keine Erweiterung des Leistungskataloges vor, sondern lediglich eine redaktionelle Angleichung.Um Rechtsklarheit zu schaffen, ist somit eine gesetzgeberische Handlung unausweichlich.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-82714-010499
    44879 Bochum
    Hilfsmittel/Heilmittel

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 33 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch insoweit zu ändern,
    dass auch die Entsorgung von Hilfsmitteln umfasst wird.
    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden,
    dass die Entsorgung von Verbrauchshilfsmitteln nicht vom Leistungsumfang der
    gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfasst sei.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war... weiter

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