40 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: alle
Verteiler – Listen – Auslandspresse - UNO - Alle Regierungen
Jugendamtterror und Familienrechtsverbrechen in Deutschland. Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger und völkisch-nationalistischer Praxis auf der Basis systematischen Missbrauchs internationaler Konventionen und Verträge.
Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) ist Folter und Seelenmord am Kind - Allen Kindern beide Eltern !!! Eilantrag (ohne Wenn und Aber!) an die Bundesregierung auf Gesetzesänderungen des Kindschaftsrechts. Das Sorge- und Umgangsrecht ist ein Recht des Kindes auf beide Eltern und nicht umgekehrt.
Begründung
Europäisches Parlament Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Arbeitsgruppe „JUGENDAMT“ Rue Wiertz Altiero Spinelli 13E253
B-1047 Bruxelles
Verteiler – Listen – Auslandspresse - UNO - Alle Regierungen
Jugendamtterror und Familienrechtsverbrechen in Deutschland. Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger und völkisch-nationalistischer Praxis auf der Basis systematischen Missbrauchs internationaler Konventionen und Verträge.
PETITION Internationale Petition der Eltern mit Auslandsbezug
Mit dieser Petition stellen wir, Eltern mit Auslandsbezug
ein Rechtshilfegesuch zur Aufhebung der Immunität von Rainer Wieland, verbunden mit internationaler Rechtshilfe zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen ihn und gegen die deutsche Delegation, in dem ein mögliches Dienstvergehen mit Diskriminierungen aufgrund der Herkunft und mit Verdacht der Vorteilsnahme bei Jugendamtterror, Familienrechtsverbrechen, Kindschafts- und Völkerrecht geprüft und gegebenenfalls sanktioniert wird.
und erstatten
Strafanzeige / Strafantrag
gegen
Rainer Wieland MdEP, Dornierstraße 17, 70469 Stuttgart
wegen
Verfassungshochverrat und Volksverhetzung u.a.
Rechtliche Grundlage in Deutschland ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. die für Landesbeamte geltenden jeweiligen Länderbestimmungen.
wegen strafbarer Handlungen gemäß StGB
§ 92 Abs. 1 und 2, Satz 1 und 2
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze 1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind [...] 3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
wegen
§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
wegen
§ 153 Falsche Aussage bzw. § 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
sowie wegen
Rufmord und Rufschädigung (§ 164 Falsche Verdächtigung, § 185 Beleidigung, § 186 üble Nachrede, § 187 Verleumdung und sonst aller in Frage kommender weiterer Straftaten und Ermittlungen wie des Verdachts der Vorteilsnahme aus organisiertem Kinderhandel über das Sorge- und Umgangsrecht.
Zur Begründung
Bereits mit Schreiben vom 24.04.2007 hatte ein Herr Franz Romer, ein deutscher Bürger, Strafanzeige in ähnlichem Zusammenhang erstattet. Dort wurde auch bereits auf weiter andauernde Menschenrechtsverletzungen wie in den EGMR-Fällen Haase und Görgülü hingewiesen. Da erfahrungsgemäß auch wir befürchten, dass Deutschland pflichtwidrig weder ein Aktenzeichen mitteilen noch ermitteln wird noch gewilligt ist internationale Konventionen und Verträge zu respektieren, so sind internationales Rechtshilfegesuch und internationaler Rechtsschutz vom Europäischen Parlament und anderen Regierungen der Weltgemeinschaft angezeigt, damit ermittelt und Anklage erhoben werden kann, zumal es sich hier um geschädigte Eltern und Kinder mit Auslandsbezug handelt.
Zum Sachverhalt
Hier bitte weiterlesen: https://www.facebook.com/notes/wahid-ben-alaya/petition-internationale-petition-der-eltern-mit-auslandsbezug-jugendamtterror-un/10151326080042802
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
14.08.2012
Petition endet:
12.02.2013
Region:
Weltweit
Kategorie:
Minderheitenschutz
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderung am Text der Petition
am 14.08.2012 -
Änderung am Text der Petition
am 14.08.2012
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.