Region: Zellingen

Ja zu Wohnraum – aber nicht zulasten der Anwohner! Geltende Gestaltungssatzung konsequent anwenden!

Petition richtet sich an:
Gemeinderat des Marktes Zellingen

76 Unterschriften

17 %
37 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen

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37 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen
  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Gemeinderat des Marktes Zellingen

Retzbacher Altort schützen – Gestaltungssatzung vollständig und nachvollziehbar anwenden
In der Gestaltungssatzung von Retzbach heißt es:
„Der historische Ortskern soll geschützt werden. Seine Erhaltung ist eine besondere Verpflichtung für Gemeinde und Bürger.“
Wir unterstützen die Schaffung neuen Wohnraums. Es geht uns nicht darum, Neubauten zu verhindern. Wir erwarten jedoch, dass Entscheidungen auf vollständigen und korrekten Planunterlagen beruhen und die geltenden Regeln für alle Bauvorhaben gleichermaßen angewendet werden.
Für das Bauprojekt Bergstraße 38 wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Nach den vorliegenden Unterlagen bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob der Gemeinderat beziehungsweise der zuständige Bau- und Umweltausschuss über sämtliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung vollständig informiert wurde und sein Einvernehmen hierzu auf einer korrekten Entscheidungsgrundlage erteilen konnte.
Wir fordern den Gemeinderat des Marktes Zellingen deshalb auf,

  • das Bauprojekt Bergstraße 38 erneut öffentlich zu beraten,
  • dabei vollständige und korrekt dargestellte Planunterlagen zugrunde zu legen,
  • sämtliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung Retzbach einzeln festzustellen und nachvollziehbar zu bewerten,
  • zu klären, zu welchen konkreten Abweichungen das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde,
  • die im Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 13.07.2021 verlangte Prüfung der Nachbarunterschriften nachvollziehbar aufzuklären,
  • und auf dieser vollständigen Grundlage erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Warum ist eine erneute Beratung erforderlich?
Nach den vorliegenden Bauplänen unterscheidet sich der geplante Neubau erheblich von der unmittelbar benachbarten Altortbebauung. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine um etwa 2,2 m größere Gebäudehöhe,
  • eine um etwa 2 m größere Gebäudetiefe,
  • eine um etwa 7 m größere Gebäudelänge,
  • ein insgesamt deutlich größeres Bauvolumen,
  • vier Wohneinheiten,
  • und ein Abstand von nur etwa einem Meter zu einer seit Jahrzehnten bestehenden Wohnbebauung.

Damit stellt sich die Frage, ob sich das Vorhaben – wie es die Gestaltungssatzung verlangt – „in Maßstab, Baukörper und Baumasse in die gewachsene Bebauung des Altorts einfügt“.
In den dem Gemeinderat vorgelegten Plänen wurden benachbarte Gebäude teilweise ohne Höhenangaben beziehungsweise annähernd in gleicher Höhe wie der Neubau dargestellt, obwohl der geplante Neubau tatsächlich etwa 2,2 m höher wäre. Dadurch konnte ein unzutreffender Eindruck über die Einfügung des Vorhabens in die vorhandene Bebauung entstehen.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen und verband seinen Beschluss mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Bereits der Ortsplaner hatte in seiner Stellungnahme vom 19.12.2018 darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Eine entsprechende Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem wurde das Vorhaben nach unserem Kenntnisstand mit diesem Ergebnis nicht erneut dem Ausschuss vorgelegt.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. Deshalb muss nachvollziehbar geklärt werden, welche Abweichungen dem Gemeinderat bekannt waren und wozu er sein Einvernehmen tatsächlich erteilt hat.
Die Petition richtet sich nicht gegen neuen Wohnraum. Sie fordert eine transparente, öffentliche und rechtlich nachvollziehbare Entscheidung über ein Bauvorhaben im historischen Retzbacher Altort.
Der Schutz des Retzbacher Altorts beginnt mit der konsequenten Anwendung seiner Gestaltungssatzung.

Begründung

1. Unvollständige Entscheidungsgrundlage
Der Gemeinderat kann die Gestaltungssatzung nur verantwortungsvoll anwenden, wenn ihm vollständige und korrekt dargestellte Bauunterlagen vorliegen.
In den vorgelegten Plänen wurden benachbarte Gebäude teilweise ohne Höhenangaben und teilweise annähernd in gleicher Höhe wie der geplante Neubau dargestellt. Tatsächlich wäre der Neubau nach den vorliegenden Unterlagen etwa 2,2 m höher als die unmittelbar benachbarte Bebauung.
Dadurch konnte der Eindruck entstehen, das Vorhaben füge sich besser in die vorhandene Bebauung ein, als es bei einer Darstellung der tatsächlichen Höhenverhältnisse erkennbar gewesen wäre. Für die Beurteilung der Einfügung in „Maßstab, Baukörper und Baumasse“ sind korrekte Höhen- und Größenangaben unverzichtbar.
2. Nicht alle Abweichungen wurden erkennbar behandelt
Die Gestaltungssatzung Retzbach ist verbindliches Ortsrecht nach Art. 81 BayBO.
Im Genehmigungsverfahren wurden Abweichungen unter anderem bei Dachneigung, Fensterformaten, Kniestockhöhe und Stauraum vor den Garagen zugelassen. Die deutlich größere Gebäudehöhe, Gebäudetiefe, Gebäudelänge und Baumasse wurden dagegen nach den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich als Abweichungen von den Anforderungen an die Einfügung behandelt.
Nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei genehmigungspflichtigen Vorhaben nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. Deshalb muss geklärt werden, welche Abweichungen dem Gemeinderat bekannt waren und wozu er sein Einvernehmen tatsächlich erteilt hat.
3. Der Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem ausdrücklichen Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen.
Bereits der Ortsplaner hatte am 19.12.2018 darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor.
Nach unserem Kenntnisstand wurde der Ausschuss mit diesem Ergebnis nicht erneut befasst. Deshalb muss nachvollziehbar geklärt werden, wie der Prüfauftrag ausgeführt wurde und ob das Einvernehmen auch ohne die erwartete Nachbarzustimmung fortgelten sollte.
4. Grundlegend veränderte Grenzsituation
An der betroffenen Grundstücksgrenze befindet sich bisher lediglich eine Nebenanlage mit geringer Bauhöhe, kein mehrgeschossiges Wohngebäude.
Das genehmigte Vorhaben mit vier Wohneinheiten schafft dagegen einen wesentlich höheren, längeren und massiveren Baukörper. Die Auswirkungen eines solchen Wohngebäudes sind nicht mit denen der bisherigen Nebenanlage vergleichbar.
5. Erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Wohnnutzung
Ich wohne unmittelbar neben dem Baugrundstück. In der betroffenen Hauswand befindet sich ein seit 1957 genehmigtes Wohnraumfenster.
Zwischen diesem Fenster und dem Neubau bliebe nur ein Abstand von etwa einem Meter. Dadurch würden die natürliche Belichtung und Belüftung des Raumes erheblich eingeschränkt.
Das rechtmäßig bestehende Fenster schließt eine spätere Bebauung nicht automatisch aus. Seine Bedeutung für die bestehende Wohnnutzung und die außergewöhnlich starke Verschattung müssen jedoch bei der Prüfung der Abweichungen, Abstände und nachbarlichen Rücksichtnahme nachvollziehbar berücksichtigt werden.
6. Politische Prüfung trotz abgeschlossener Gerichtsverfahren
Für das Vorhaben wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Auch die gerichtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Dort stand jedoch vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob unmittelbar nachbarschützende Rechte verletzt wurden.
Die Petition stellt eine andere Frage: Hat die Gemeinde ihr eigenes Ortsrecht auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Planunterlagen angewendet und zu sämtlichen Abweichungen eine informierte Entscheidung getroffen?
Die Petition verlangt keine Wiederholung des Gerichtsverfahrens. Sie fordert den Gemeinderat auf, seine politische Verantwortung für die Gestaltungssatzung und den Schutz des historischen Altorts wahrzunehmen.
7. Bedeutung für den gesamten Altort
Der Fall betrifft nicht nur ein einzelnes Grundstück. Die Entscheidung zeigt, welcher Maßstab künftig bei Neubauten im historischen Ortskern angewendet wird.
Es geht nicht darum, Neubauten zu verhindern, sondern darum, dass Entscheidungen auf einer vollständigen, korrekten und rechtskonformen Grundlage getroffen werden.
Jede Unterschrift stärkt die Forderung nach einer transparenten und fairen Entscheidung. Der Gemeinderat soll das Projekt erneut öffentlich beraten und auf vollständiger Grundlage neu entscheiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Edward Bostan, Zellingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.03.2026
Sammlung endet: 02.12.2026
Region: Zellingen
Kategorie: Bauen

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    vielen Dank, dass Sie unsere Petition zum Schutz des Retzbacher Altorts bereits unterschrieben haben.
    Die Unterschriftensammlung endet in nur drei Tagen. Deshalb kommt es jetzt auf jede einzelne Unterstützung an. Bitte helfen Sie mit, die Petition in Ihrem Familien-, Freundes-, Vereins- und Bekanntenkreis weiterzugeben und anderen zu erklären, worum es tatsächlich geht.
    Wir sind nicht gegen Neubauten und nicht gegen neuen Wohnraum. Unsere Forderung lautet:
    Der Gemeinderat des Marktes Zellingen soll das Bauprojekt Bergstraße 38 erneut öffentlich beraten – auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Planunterlagen und unter vollständiger Anwendung der Gestaltungssatzung Retzbach.
    In den vergangenen Tagen wurde die Petition überarbeitet und rechtlich präzisiert. Außerdem haben wir neue Beiträge veröffentlicht, die zeigen, warum unser Anliegen für den gesamten Markt Zellingen von Bedeutung ist.
    Ein aktueller Main-Post-Artikel über eine Seniorenwohnanlage in Zellingen zeigt, wie ausführlich der Gemeinderat bei einem anderen Bauvorhaben über Gebäudehöhe, Abweichungen von der Gestaltungssatzung und Stellplätze beraten hat. Das macht deutlich, welche zentrale Verantwortung der Gemeinderat bei solchen Entscheidungen trägt.
    In einem weiteren Main-Post-Artikel erklärt die Leiterin des Sachgebiets Baurecht beim Landratsamt Main-Spessart, Sabina Wittmann, dass beschleunigtes Bauen kein Freifahrtschein sei: Die Gemeinde müsse zustimmen, Nachbarn dürften nicht unzumutbar belastet werden und das Abstandsflächenrecht gelte weiterhin.
    Diese öffentlichen Aussagen stehen aus unserer Sicht in einem erklärungsbedürftigen Spannungsverhältnis zum Genehmigungsverfahren Bergstraße 38, für das das von Frau Wittmann geleitete Sachgebiet zuständig war.
    Der Ortsplaner hatte bereits am 19.12.2018 schriftlich darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem wurde die Baugenehmigung erteilt, ohne dass bis heute nachvollziehbar geklärt ist, wie der Prüfauftrag ausgeführt und ob das Ergebnis dem Ausschuss mitgeteilt wurde.
    Bitte helfen Sie jetzt konkret:

    • Senden Sie den Petitionslink an Freunde, Nachbarn und Bekannte.
    • Teilen Sie die Petition über WhatsApp, Facebook, E-Mail oder andere Kanäle.
    • Erzählen Sie von den neuen Informationen und erklären Sie, dass es nicht um die Verhinderung von Wohnraum, sondern um vollständige Unterlagen, transparente Entscheidungen und gleiche Regeln für alle geht.
    • Bitten Sie besonders Menschen aus Retzbach und dem Markt Zellingen, die Petition zu unterschreiben. Ihre Stimmen sind für die regionale Bedeutung besonders wichtig.

    Petition und alle Neuigkeiten:
    https://openpetition.de/!retzbach
    Nur noch drei Tage – bitte helfen Sie mit, damit möglichst viele Menschen verstehen, worum es geht, und sich für eine transparente und faire Entscheidung einsetzen.
    Der Altort gehört uns allen. Seine Zukunft darf nicht auf der Grundlage unvollständiger oder irreführender Informationen entschieden werden.
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und für jedes Weiterleiten!
    Edward Bostan
    Initiator der Petition

Warum Menschen unterschreiben

Man könnte dann gleichzeitig das historische Rathaus auch mit abreißen, sollte so ein gravierender Baufehler begangen werden.

Fachliche und transparente Aufklärung sollte selbstverständlich sein. Ich habe in Mülheim ein ähnliches Anliegen - falls jemand auch uns unterstützen möchte: Es geht um die Siedlung Lerchenstraße/Boverstraße.

Ich will alte Anwesen im Ortskern schützen

Der Altort in Retzbach ist eine Schande, runtergekommen und optisch erbärmlich. Hier wird mit sinnfreien Auflagen (ISEK) und auch dem Denkmalschutz eigentlich alles verhindert. Generell wird lieber gewartet bis ein Haus einfällt, damit man dann neu bauen kann. Hier hat man auch nur mit Lobby und Vetternwirtschaft die Möglichkeit etwas zu erreichen. Als nicht Ur-Retzbacher bekommt man Steine in den Weg gelegt und ist eher unerwünscht. Man bleibt hier leider lieber „unter sich“!
Da braucht man von Nachbarschaft gar nicht erst reden und sich wundern, warum andere im Dunkeln sitzen sollen… (siehe Grund der Petition)

Jeder hat sich an die gültigen Regeln zu halten. Wenn Probleme auftreten, sollte einer zweiten Prüfung nichts im Wege stehen.

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