Soziales

Jetzt handeln! Verbesserung der Betreuungsbedingungen bei Oberallgäuer Tagesmüttern und –vätern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Herr Klotz/ Jugendhilfeausschuss Oberallgäu

1.245 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.245 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.11.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landrat Herr Klotz/ Jugendhilfeausschuss Oberallgäu

Wir Tagesmütter und -väter betreuen viele Oberallgäuer Kinder bei uns zu Hause oder in Großtagespflegestellen. Für gute Rahmenbedingungen für uns, die Eltern und die Kinder, möchten wir, dass die Richtlinien in einigen Punkten vom Jugendhilfeausschuss Oberallgäu am 26.11.19 (bisheriges Sammeldatum: 02.07.19/ neues Ziel: November) geändert und ergänzt werden.

1. Änderung des Passus bzgl. der Regelung der Fehltage der Tagespflegepersonen

Alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte in Schwaben orientieren sich bezüglich der oben genannten Regelung an den Empfehlungen des „Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG" und fordern erst Gelder zurück, wenn 20 „betreuungsfreie“ Tage aufgrund von Fehlzeiten der Tagesmutter/ des Tagesvaters (Krankheit, Urlaub, etc.) überschritten sind. Einige Landkreise/ kreisfreien Städte haben die Regelung auch großzügiger auf 30 bis 45 Tage erweitert. Das Oberallgäu hat „0 Rückforderungsverzichttage“. Ein/e Tagesmutter/-vater bekommt für die Betreuung eines Oberallgäuer Kindes monatlich im Voraus ein pauschales Tagespflegeentgelt. Die Höhe der Summe ist abhängig von der Betreuungszeit und dem Qualifizierungsfaktor der Tagespflegeperson. Am Ende vom Kalenderjahr reichen die Tagesmütter ihre Fehltage (eigene Krankheit, Urlaub) ein. Im Oberallgäu muss jeder einzelne Fehltag zurückgezahlt werden. In den Empfehlungen des bayerischen Landkreis und Städtetags steht:

„Da die Tagespflegepersonen selbständig tätig sind, besteht kein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall bzw. bei sonstiger Abwesenheit. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollte jedoch von einer Rückforderung des Pflegegeldes im Umfang von bis zu 4 Wochen pro Jahr (20 Arbeitstage) abgesehen werden.“

Wir fordern, dass der kursive Satz wieder in die Oberallgäuer Richtlinien für Kindertagespflege aufgenommen wird und eine Rückforderung des Pflegegeldes erst ab dem 21. Tag stattfindet.

2. Mehr Ausbildungskurse für neue Tagesmütter und -väter

Aktuell findet für die Stadt Kempten und den Landkreis Oberallgäu ein Ausbildungskurs pro Jahr statt. Da in den letzten Jahren nur wenige der ausgebildeten Tagespflegepersonen auch tatsächlich in der Tagespflege aktiv tätig wurden, wurden dieses Jahr mit den Bewerbern Vorgespräche geführt, um schon im Vorfeld eine Auswahl zu treffen. Dies sehen wir positiv. Dennoch ist es aufgrund der fehlenden Betreuungsplätze wichtig, dass mehr Personen die Möglichkeit haben, den Tagespflegekurs zu absolvieren. Besonders die Großtagespflegen sind bei der Personalsuche darauf angewiesen, dass neue Tagesmütter/-väter ausgebildet werden. Und für die Eltern, die eine Betreuung ihres Kindes im familiären Umfeld möchten, ist es wichtig, dass Tagesmütter/-väter ausgebildet werden, die Betreuung zu Hause anbieten. - Wir möchten, dass wieder 2 Ausbildungskurse pro Jahr für den Landkreis Oberallgäu und Kempten stattfinden. - Für pädagogische Fachkräfte sollten die 6 Ausbildungsmodule separat angeboten werden.

3. Wir setzen uns für die Möglichkeit der inklusiven Tagespflege ein.

Tagespflege zeichnet sich durch die familiäre Atmosphäre und kleine Gruppen aus. Dies sind die besten Voraussetzungen für die Inklusion behinderter Kinder. Vom Landratsamt Oberallgäu und der Stadt Kempten werden Zusatzqualifikationskurse für Tagespflegepersonen angeboten. Das Inklusionskind belegt in der Tagespflege je nach Inklusionsfaktor mehrere Plätze, um eine spezielle Förderung zu gewährleisten. Das Tagespflegeentgelt ist zwar höher, deckt aber nicht die gesamten Kosten der belegten Plätze ab, so dass die Aufnahme eines Inklusionskindes für die Tagespflegeperson immer mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Des weiteren gibt es keine klaren Richtlinien zur Kostenübernahme, jedes Inklusionskind wird im Einzelfall geprüft und dann über eine mögliche Kostenübernahme entschieden. Aus diesen Gründen werden in der Tagespflege kaum Inklusionskinder aufgenommen.

  • Tagespflegepersonen und Eltern von Inklusionskindern brauchen klare Richtlinien, Informationen und Beratung.
  • Das finanzielle Defizit sollte durch das Jugendamt/Amt für Kindertagesstätten und/oder die Gemeinden/ Stadt ausgeglichen werden.

Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und unterschreiben Sie die Petition, damit wir Gehör finden.

Begründung

Auch wir Tagespflegepersonen merken anhand von gestiegenen Nachfragen, dass die Betreuungsplätze im Oberallgäu, ebenso in Kempten rar sind. Vor drei Jahren wurden die Richtlinien im Oberallgäu geändert und wir müssen nun jedes Jahr höhere Rückzahlungen an das Landratsamt leisten.

• Anders als andere Selbständige können wir nur schwer „diese unbezahlten Tage“ wieder reinarbeiten, da die Rahmenbedingungen in der Tagespflege gesetzlich vorgegeben sind, z. B. durch die maximale Anzahl der Kinder, maximal fünf Kinder gleichzeitig, insgesamt maximal acht Betreuungsverhältnisse (z B. durch einzelne Tagebuchung/ Nur Vormittags- oder Nachmittagskinder). Gesetzlich ist es uns nicht erlaubt, an freien Nachmittagen/Wochenenden zusätzlich andere Kinder (z.B. Schulkinder nur während der Ferien) zu betreuen, um die Rückzahlungen aufzufangen, da dies gesetzlich so reglementiert ist.

• Tagesmütter/ -väter, die neu beginnen wollen, werden durch diese Regelung abgeschreckt und entscheiden sich oftmals nach Abschluss des Qualifikationskurses (wenn sie sich bewusst geworden sind, wie stark die Tagespflege reglementiert ist) keine Tagespflegekinder aufzunehmen. So gehen wertvolle Betreuungsplätze verloren.

• In Großtagespflegen ist es sehr schwierig mit dieser Regelung Personal zu finden, da keiner gerne freiwillig Einkommenseinbußen hinnimmt.

• Oberallgäuer Eltern haben oft bei der Platzvergabe bei Tagesmüttern /-vätern in Kempten und Umland das Nachsehen, wenn sich auch Eltern mit einem Kemptener Kind um den Platz bewerben, da die Regelungen in Kempten für die Tagesmütter günstiger sind. Wo bleibt die Gleichberechtigung für die Eltern?

• Tagespflege ist ein Beruf und kein Hobby!

Wir möchten dass wieder MEHR AUSBILDUNGSKURSE FÜR TAGESPFLEGEPERSONEN stattfinden. Ein Kurs im Jahr ist zu wenig.

• Wenn sich einer unserer Mitbürger z. B. im Juli entscheidet, Tagesmutter/ -vater zu werden, muss er/ sie bis zum Februar des Folgejahres warten, um am Kurs teilzunehmen. Bei der momentanen Arbeitsmarktlage warten dies die wenigsten ab, da sie in der Zwischenzeit eine andere Arbeit finden.

• In den Großtagespflegestellen wird auch unterjährig immer wieder Personal benötigt. Ohne Ausbildungskurse, in welchen neue zukünftige Mitarbeiter ausgebildet werden, ist es sehr schwierig, zeitnah gute Mitarbeiter zu finden.

• Erzieher/ Kinderpfleger und Sozialarbeiter müssen, wenn sie in der Kindertagespflege arbeiten möchten, sechs Module des Ausbildungskurses absolvieren. Der gesamte Ausbildungskurs umfasst 16 Module. Wir finden es sinnvoll, wenn die sechs Module auch separat angeboten werden. Dies kann eventuell auch durch Mitarbeiter der Ämter Kempten/ Oberallgäu erfolgen.

• Wir wissen auch dass es immer wieder Menschen gibt, die nach der Beendigung des Kurses nicht in der Kindertagespflege arbeiten. Von daher bieten wir als „Tagesmütter/-väter-Netzwerk“ auch an, dass Bewerber für die Ausbildungskurse vorab bei uns im Alltag „schnuppern“ dürfen.

• Wir wissen auch, dass die Kosten für den Ausbildungskurs hoch sind, von daher sollte auch eine weitere Vernetzung der Ämter, z.B. mit dem Ostallgäu, etc. angestrebt werden. Ebenso können die sechs Module für Erzieher, etc. auch von kompetenten Mitarbeitern durchgeführt werden. So könnten sich die Kosten im Rahmen halten.

• Aktuell fehlen im Oberallgäu Betreuungsplätze, mehr Plätze in Kindertagespflege können hier den Kommunen helfen, damit alle Eltern, welche einen Betreuungsplatz wünschen, auch einen bekommen.

INKLUSION IN DER TAGESPFLEGE Im Interesse des Inklusionskindes ist es uns wichtig, genau hinzuschauen, welche Betreuung und Förderung die sinnvollste ist. Je nach Art und Grad der Behinderung kann für einige Kinder die Tagespflege mit ihren kleinen Gruppen und dem familiären Umfeld ideale Bedingungen für eine fördernde Betreuung sein.

In der Realität erleben aktuell Tagespflegepersonen und Eltern behinderter Kinder allerdings, dass es viele unterschiedliche Informationen und Bestimmungen gibt. Unserer Erfahrung nach besteht dort großer Informationsbedarf, da die Eltern kaum über die Möglichkeiten der Inklusion in der Tagespflege informiert sind. Für Eltern mit behinderten Kindern sollte das gleiche Wunsch und Wahlrecht (BayKiBiG) bestehen, wie für alle Eltern.

  • Tagespflegepersonen und Eltern von Inklusionskindern brauchen klare Richtlinien, Informationen und Beratung.

  • Gute Lösungen im Sinne des Inklusionskindes und der Tagespflegeperson müssen gefunden werden.

  • Das finanzielle Defizit sollte durch das Jugendamt und/oder die Gemeinden/ Stadt ausgeglichen werden.

Weitere Informationen zu unseren Anliegen und unserem Netzwerk finden Sie in den Anhängen:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.06.2019
Petition endet: 15.11.2019
Region: Landkreis Oberallgäu
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,

    in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses Oberallgäu am 02.07.19 konnte unser Anliegen aufgrund der bereits im längeren Vorfeld vom Landratsamt festgelegten umfassenden Tagesordnungspunkte nicht behandelt werden.
    Von daher ist unser Sammelziel bis November verlängert worden. Dann tagt der Jugendhilfeausschuss im Oberallgäu erneut.

    Schöne Grüße
    Heidrun Landerer
    Netzwerk Kindertagespflege
    Kempten/ Oberallgäu e.V.

Das Angebot der Kindertagespflege sollte gerade jetzt, in Zeiten wo es überall an nötigen Betreuungsplätzen mangelt, gestärkt und ausgebaut werden. Ich bin der Meinung, dass die häusliche als auch die Großtagespflegen ein wichtiger Baustein für die Betreuung der Kinder darstellt (Betreuungsvielfalt und Wunsch und Wahlrecht der Eltern) und die Gemeinden hierdurch entlastet werden.. Die Tagespflege kann flexibler und schneller auf den Bedarf der Eltern reagieren, so schnell ist keine neue Krippe gebaut / geschweige den Personal gefunden um den Mangel zu entlasten.

Noch kein CONTRA Argument.

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