Região: Dreieich
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Jugendparlament - Erhöhung der Altersgrenze für das aktive und das passive Wahlrecht

Requerente não público
A petição é dirigida a
Stadtverordnetenversammlung
53 Apoiador 39 em Dreieich

O peticionário não entregou a petição.

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O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

Es wird gebeten, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Artikel 3 (Zusammensetzung der Wahlen) Absatz 3 der Geschäftsordnung des Jugendparlaments zu ändern und wie folgt zu formulieren: "Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen, die in Dreieich gemeldet sind. AlsJugendliche gelten hierbei alle Bürger, die das 12. Lebensjahr bereits abgeschlossen haben und vor Vollendung des 21. Lebensjahres stehen. Aus dem Jugendparlament scheiden die Jugendlichen vorzeitig aus, die ihren Hauptwohnsitz in Dreieich aufgeben. In einem solchen Fall rückt die Bewerberin oder der Bewerber nach, der die nächst höhere Stimmenanzahl erreicht hat."

Razões

Das Dreieicher Jugendparlament ist einstimmig der Ansicht, dass es von einer solchen Maßnahme nur profitieren kann. Zunächst einmal repräsentiert ein breiteres Altersspektrum die Jugend besser. Wie die Wahl 2015 gezeigt hat, ist es hierbei unwahrscheinlich, dass es zu einer Ungleichverteilung der Altersstufen kommt. Zeitgleich würde sich die Kompetenz und Arbeitsbereitschaft des Jugendparlaments erhöhen, denn ältere Jugendliche bringen mehr Lebenserfahrung mit und können dem Jugendparlament mit ihrem Wissen tatkräftig zur Seite stehen. Darüber hinaus hat die Zusammenarbeit untereinander auch einen sozialen Aspekt: Man erlernt einen geeigneten und respektvollen Umgang über die Altersgrenzen hinweg. Außerdem hätte eine Änderung in diesem Sinne einen weiteren praktischen Nutzen. Ob ihres Alters ist es vielen Abgeordneten des Jugendparlaments momentan nicht möglich an wichtigen Sitzungen der Ausschüsse oder der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen, da diese meist abends stattfinden. Dieses Problem ließe sich durch eine Änderung der Altersgrenze umgehen. Und schließlich würde ein positiv ausfallender Beschluss in Zukunft einen weitaus günstigeren Übergang zwischen den Legislaturperioden ermöglichen, da bereits angesammeltes Wissen und Erfahrungen durch Wiedergewählte leichter ausgetauscht werden könnten.

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Die Zusammenarbeit untereinander hat auch einen sozialen Aspekt. Man erlernt einen geeigneten und respektvollen Umgang über die Altersgrenzen hinweg.

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