Kaufvertragsrecht - Recht auf Reparatur für elektronische Klein-/Großgeräte sowie Verpflichtungen für Hersteller

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

181 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

181 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Klein- und Großgeräte zu statuieren sowie Hersteller dieser Produkte zu verpflichten, Originalersatzteile für ca. 10 Jahre vorzuhalten und diese nicht nur an offizielle Reparaturpartner, sondern auch an unabhängige Dienstleister und Verbraucher abzugeben, Reparaturanleitungen und vor Verkauf die Halbarkeitsauslegung öffentlich zugänglich zu machen sowie Beschränkungen zur Eigenreparatur zu deaktivieren.

Begründung

In Zeiten des härter werdenden Wettbewerbs und Produktion von Serien elektronischer Geräte in immer kürzer werdenden Intervallen verwundert es kaum, dass Hersteller an einer Obsoleszenz für elektronische Geräte ein nicht zu unterschätzendes Eigeninteresse haben. Sei es die bewusste Planung einer Sollbruchstelle nach einem gewissen Zeitraum (meinst nach Ablauf der gesetzlichen zwei Jahre Gewährleistungsfrist) oder die "Auslegung" eines Gerätes für ein Nutzungszenario und die darauf ausgerichtete Festlegung der Haltbarkeitsdauer für diese Geräte. Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes ist es nunmehr überfällig, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Zwar ist es gesetzlich aus unterschiedlichsten Gründen (europarechtlich, eigentumsrechtlich, ... ) nicht umsetzbar, den Gewährleistungszeitraum für derartige Geräte auf beispielsweise 5 Jahre zu erweitern, jedoch kann durch die gesetzliche Verankerung o. g. Vorschläge aus meiner Sicht deutlich dazu beigetragen werden, die Haltbarkeit genannter Geräte zu Gunsten der Umwelt und Ressourcen, sowie der Verbraucher zu verlängern.Zu 1.: Tlw. nach nicht einmal drei Jahren und der folgenden Reparaturnotwendigkeit teilt der Hersteller in letzter Zeit auffallend häufig mit, dass leider keine Originalersatzteile vorhanden sind und eine Reparatur somit "unmöglich" sei. Durch eine Festlegung einer solchen Frist zur Bereithaltung von Originalersatzteilen, ist der Verbraucher nicht mehr von der Servicebereitschaft des Herstellers zur Bereithaltung solcher Teile abhängig, kann Reparaturen in der Zeit von 10 Jahren selbst / durch Fachkraft durchführen lassen und ist nicht gezwungen, ein nur drei Jahre altes Gerät direkt zu vernichten.Zu 2.: Auffallend ist im Bereich Elektronik auch, dass Reparaturen durch fehlende Fehlerbehebungsdokumente kaum noch durch den Verbraucher selbst, sondern immer häufiger nur noch durch Fachkräfte des Unternehmens ("Servicepartner") durchgeführt werden können. Durch die Veröffentlichungspflicht von Reparaturanleitungen steht dem Verbraucher nun frei, selbst die Reparatur durchzuführen. Damit wird die Abhängigkeit der Haltbarkeit von Elektronikgeräten von dem Hersteller minimiert. Dies kommt Umwelt und Verbrauchern zugute.Zu 3.: Die meisten Hersteller verbauen mittlerweile "Spezialmodule", die es dem Verbraucher unmöglich machen, selbst Reparaturen vorzunehmen. Z. b. sind Smartphones eines großen amerik. Herstellers mit Spezialschrauben verschraubt, die es dem Verbraucher nicht einmal ermöglichen, den Akku zu wechseln. Ein Verbot solcher bewussten Beschränkungen wird dazu führen, Reparaturen durch den Verbraucher leichter selbst durchführen zu können.Zu 4.: Immer mehr Geräte gehen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputt. Tlw. wird auf Nachfrage sogar angegeben, dass Gerät sei eben für einen Zeitraum für 2,5 Jahre Benutzung ausgelegt und diese sei nun um. Bei einer Veröffentlichung solcher Auslegungen vor dem Kauf, könnten Verbraucher dies in Kaufentscheidung einbeziehen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.02.2017
Sammlung endet: 04.04.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4010-039904 Kaufvertragsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, ein "Recht auf Reparatur" für elektronische Klein- und
    Großgeräte zu statuieren sowie Hersteller dieser Produkte zu verpflichten,
    Originalersatzteile für ca. 10 Jahre vorzuhalten und diese nicht nur an offizielle
    Reparaturpartner, sondern auch an unabhängige Dienstleister und Verbraucher
    abzugeben, Reparaturanleitungen und vor Verkauf die Haltbarkeitsauslegung
    öffentlich zugänglich zu machen sowie Beschränkungen zur Eigenreparatur zu
    deaktivieren.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Hersteller von
    Elektronikartikeln oftmals bewusst Sollbruchstellen planen würden, die zu einem
    Defekt des Geräts nach etwa zwei Jahren führen würden. Im Sinne des Umwelt- und
    Verbraucherschutzes sei eine entsprechende Gesetzesänderung daher überfällig, um
    die Haltbarkeitsdauer von Geräten zu erhöhen und so Ressourcen zu sparen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
    verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 182 Mitzeichnern
    unterstützt, und es gingen 31 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie
    folgt zusammenfassen:
    Das Umweltbundesamt hat einen Endbericht zu einer gemeinsam mit dem Öko-Institut
    e. V. durchgeführten Studie zum Thema „Obsoleszenz“ veröffentlicht, der zu dem
    Ergebnis kommt, dass keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in
    Produkten seitens der Hersteller (geplante Obsoleszenz) gefunden werden konnten.
    Geplante Obsoleszenz hat sich demnach jedenfalls nicht als strukturelles Problem
    manifestieren lassen. Es kann daher auch kein tauglicher Anknüpfungspunkt für
    gesetzgeberisches Handeln sein.

    Grundsätzlich schenkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    den Themen „Ressourcenschonung“, „Nutzungsdauer“ und „Energieeffizienz“ von
    Produkten im Rahmen des Themas „Nachhaltiger Konsum“ Aufmerksamkeit. Aus
    Sicht der Nachhaltigkeit ist dabei eine lange Nutzungsdauer von Produkten nicht
    immer begrüßens- und wünschenswert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die lange
    Nutzung eines nicht-nachhaltig hergestellten Produktes der Nutzung eines
    nachhaltigen, an Umwelt- und Sozialaspekten in der Herstellung orientierten
    Produktes entgegensteht.

    Aus diesem Grund scheint es sinnvoller, an ein nachhaltiges Produktdesign
    anzuknüpfen. Die einzelnen in der o. g. Studie vorgeschlagenen Maßnahmen zur
    Verbesserung der Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit von Produkten knüpfen
    daher auch fast ausnahmslos an eine Weiterentwicklung der EU-Ökodesignrichtlinie
    (2009/125/EG) an. Nachhaltiges und verbraucherfreundliches Produktdesign – wie mit
    der Petition gefordert – ist mit der Etablierung einer vollkommenen Kreislaufwirtschaft
    zu verbinden. Um nachhaltig zu wirtschaften, muss die Linearwirtschaft durch die
    umweltfreundlichere Kreislaufwirtschaft abgelöst werden. Das bedeutet, dass das
    Streben nach Effizienz in der Linearwirtschaft perspektivisch nicht mehr entscheidend
    ist. Denn in einer vollkommenen Kreislaufwirtschaft ist Obsoleszenz
    nachhaltigkeitspolitisch bedeutungslos, da die Ressourcen nach einer ggf. auch nur
    kurzen Nutzungsdauer wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden können.

    Deswegen begrüßt der Petitionsausschuss, dass sich die Bundesregierung im
    Koalitionsvertrag darauf geeinigt hat, auf die Stärkung der ökologischen Standards in
    der EU-Ökodesignrichtlinie hinzuwirken. Entsprechende Maßnahmen sind
    abzuwarten.
    Die eng formulierten Forderungen der Petition vermag der Ausschuss nicht zu
    unterstützen und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
    nicht entsprochen werden konnte.

    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung
    – dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – als Material zu
    überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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