Umwelt

Kein AKW-Schutt auf Deponien - Sichere Lagerungsalternativen für gering radioaktive Abfälle!

Petition richtet sich an
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

1.361 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.03.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss

Schleswig-Holsteins Umweltminister Jan Philipp Albrecht will gering radioaktiven AKW-Schutt per sogenannter „Freigabe“* aus dem Atomrecht entlassen und auf konventionellen Deponien abladen – auch gegen den Willen der Gemeinden, Bürger:innen und Deponiebetreiber. (* Freigabe siehe § 31ff – hier insbesondere „spezifische Freigabe“ § 36, Strahlenschutzverordnung)
Was den Atomkonzernen für die nächsten 20 Jahre einen billigen AKW-Abriss beschert, bedeutet für die betroffene Bevölkerung ein zusätzliches Gesundheitsrisiko. Der Deutsche Ärztetag und atomkritische Umweltorganisationen warnen vor den möglichen Folgen für Mensch und Umwelt.
Gering radioaktive Abfälle aus dem AKW-Abriss dürfen zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht auf konventionellen Deponien abgeladen werden. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein muss die Zwangszuweisungen stoppen und den Weg für sichere Lagerungsalternativen freimachen.

Begründung

Beim AKW-Abriss werden gering radioaktive Stoffe aus dem Reaktorumfeld aus dem Atomrecht entlassen (Freigabe) und über die Abfallwirtschaft entsorgt. Das freigegebene Material gilt dann juristisch nicht mehr als radioaktiv, auch wenn das nicht der physikalischen Realität entspricht. Atommüll wird per Verwaltungsakt zu Hausmüll.***(Siehe §2, Abs. 1 u. 2, Atomgesetz und §§ 31-42, Strahlenschutzverordnung (StrlSchV))* Auf diesem Weg gelangen Abfälle auf Deponien, die durch Kernspaltung mit radioaktiven Stoffen kontaminiert wurden und entsprechend belastet sind. So landet auch **Material auf Deponien, das aus radiologischen Gründen nicht mehr recycelt werden darf. (Siehe „Spezifische Freigabe“ § 36, StrlSchV und ebd. Anlage 4) Durch das Prinzip der „Freigabe“ werden radioaktive Stoffe über die Abfallwirtschaft in die Umwelt freigesetzt. Gesetzgeber und Atomindustrie halten das damit verbundene zusätzliche Gesundheitsrisiko in Abwägung der Kosten für die Lagerung der Abfälle für zumutbar.
Zur Bewertung des medizinischen Risikos wenden sie das 10-Mikrosievert-Konzept an. Dieses beruht auf der Annahme, dass bei der Freisetzung von radioaktiven Stoffen in der Umwelt vorhersehbare Vermischungs-, Verdünnungs- und Verteilungseffekte eintreten, die dafür sorgen sollen, dass die zusätzliche
jährliche Strahlendosis für eine Einzelperson aus der Bevölkerung im Bereich von 10 Mikrosievert bleibt. Das 10-Mikrosievert-Konzept ist ein reines Rechenmodell und wissenschaftlich umstritten. (Siehe Neumann, Werner in Strahlentelex, Nr. 662-663,S. 4; Schmid, Dr. med. Jörg: „Freigabe radioaktiven Materials beim AKW Abriss“ in: IPPNW Forum, Nr. 149, März 2017, S. 22-23) Epidemiologische Studien wie etwa die KIKK-Studie von 2007, Greiser (2009) oder auch die Internationale Langzeitstudie zum Krebsrisiko von AKW-Mitarbeitern (2015) weisen darauf hin, dass die Gefahren der Niedrigstrahlung weithin unterschätzt werden. (https://www.scinexx.de/news/medizin/leukaemie-schon-bei-geringer-strahlung/,zudem gesammelt https://www.baesh.de/links-downloads)
Wissenschaftlicher Konsens ist, dass radioaktive Strahlung schädlich für Mensch und Umwelt ist. In der Medizin besteht Übereinstimmung darin, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen ionisierende Strahlung unbedenklich ist. Jede Erhöhung der individuellen Strahlenbelastung bedeutet eine Erhöhung des Gesundheitsrisikos. Daher lautet das Minimierungsgebot im Strahlenschutzgesetz,dass jede unnötige Strahlenbelastung oder Kontamination von Mensch und Umwelt, auch unterhalb von Grenzwerten, unterbleiben muss. (§ 8 Strahlenschutzgesetz)
Das 10-Mikrosievert-Konzept und die Freigaberegelung tragen dem Minimierungsgebot ebenso wie dem Vorsorgeprinzip keine Rechnung. Denn die zusätzliche Strahlenbelastung wäre vermeidbar, wenn den AKW-Betreibern im Sinne des Verursacherprinzips höhere Kosten für sicherere Lagerungsalternativen zugemutet werden würden.
In Schleswig-Holstein werden in den kommenden Jahrzehnten vier Atomanlagen abgerissen (die AKW Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie der Forschungsreaktor Geesthacht). Das Umweltministerium unter Jan Philipp Albrecht hat angekündigt, die radioaktiven Abrissabfälle auch gegen den Willen der Deponiebetreiber und den Widerstand der betroffenen Gemeinden und Bürger:innen per Zwangszuweisung zuzuteilen.
Politische Zwangsmaßnahmen können das Problem nicht lösen, ebenso wenig simulierte Beteiligungsprozesse – weder in Schleswig-Holstein noch bundesweit.
Wir fordern Minister Jan Philipp Albrecht auf, in einen ergebnisoffenen, wissenschaftsbasierten und transparenten Dialog zu treten und sich auf Landesebene für eine sichere und einvernehmliche Lösung einzusetzen, die dann auch den Weg in die Bundesgesetzgebung findet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Angela Wolff aus Harrislee
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.11.2020
Petition endet: 22.11.2021
Region: Schleswig-Holstein
Kategorie: Umwelt

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