20 Signatures
Petition is addressed to: BGH / Verfassungsgericht
Eine Unfallentschädigungsrente, ist eine Entschädigungsleistung für einen erlittenen Arbeitsunfall, mit einem imateriellen Gesundheitsschaden. Eine Entschädigungsleistung zu einem Einkommen zu erklären, ist geradezu beleidigend. So wird einem Verunfallten unterstellt, er würde seine Gesundheit für Einkommen zur Verfügung stellen. Meist sind die Verunfallten aber gerade wegen diesen Gesundheitsschäden auf Bürgergeld angewiesen. Mit der Anrechnung wird dem Verunfallten seine Entschädigung vorenthalten, wodurch er Gesunden unverletzt Bürgern benachteiligt wird. Denn sein imaterrialer Gesundheitsschaden ist nicht plötzlich geheilt oder verschwunden.
Reason
Nach dem SGB VII Sozialgesetzbuch steht mir nach einem Arbeisunfall mit einem imaterriellen Schaden, der mit keinen Mitteln aus diesem Buch mehr zu korrigieren ist, mir eine unbefristete Entschädigungsrente zu. Diese Unfallentschädigungsrente wird mir und vielen anderen verunfallten Bürgern durch die Anrechnung als Einkommen vorenthalten und somit Nach Art.3 GG ungleich gegenüber Gesunden unverletzt Bürgern behandelt. Gerade wegen den imateriellen Schaden sind die Bürger meist auf das Bürgergeld angewiesen.
Petition details
Petition started:
09/27/2025
Collection ends:
03/26/2026
Region:
Germany
Topic:
Welfare
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new language versionDebate
Not yet a PRO argument.
natürlich ist eine Rente, egal ob eine Entschädigungsrente, Rente wegen Krankheit usw. ein Einkommen und muss auch so angerechnet werden. Jeder Bürger dieses Landes hat Anspruch auf Hilfe, aber eben nur bis zu einem bestimmten Betrag und das ist auch richtig so.
Why people sign
Es wird praktisch alles an Zahlungseingängen, was kein Arbeitsentgelt ist, ohne Freibetrag angerechnet - außer durch Gerichtsurteil zugesprochenes Schmerzensgeld und mittlerweile auch Erbschaften. Die Details lasse ich weg - da wird auch immer mal wieder was geändert.
Was auffällt ist, dass gerade auch solche Zahlungen, die kein steuerpflichtiges Einkommen darstellen, in den meisten Fällen vollständig als "Einkommen" angerechnet werden - insbesondere auch Schadenersatz.
Ja richtig gelesen: Wenn z.B. jemand mit dem Auto einen Unfall verursacht, bei dem das Fahrrad einer Person, die "Bürgergeld" bezieht (oder auch Grundsicherung, wenn die Rente unter "Bürgergeld"-Niveau ist) kaputt geht und die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden zahlt, dann wird dieses Geld komplett angerechnet. Dass man dann kein Fahrrad mehr hat - tja, Pech gehabt!
Und das ist längst nicht der einzige Irrsinn - das füllt ganze Bücher, was es dazu zu sagen gibt (davon habe ich etliche gelesen)...
[Korrektur: Fehlendes Prädikat ergänzt.]
(Edited)
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ja und das sofort.