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Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Zusatzrenten (wie z.B. eine Halbwaisenrente lebenslang) nicht oder nur teilweise angerechnet werden auf die Grundsicherung.
Perustelut
Die Frau Bundeskanzler hat in ihrem Wahlkampf zu einer Reinigungskraft gesagt, daß Menschen die eine Zusatzrente bekommen diese nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Somit soll ihnen noch etwas von der Zusatzrente bleiben. Soweit ich Auskunft erhalten habe, betrifft dies nun nur die Riesterrente. Meine Tochter ist behindert und erhält von der EnBW (von meinem verstorbenem Mann) lebenslang eine Halbwaisenrente. Da meine Tochter Grundsicherung erhält, wird die Rente voll angerechnet. Es ist ja auch eine Zusatzrente und da der Behinderte ja nichts davon hat, auch unnötige Ausgaben für die Firma.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
11.09.2019
Vetoomus päättyy:
04.12.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan