Keine Sekundärmigrationszentren in Baden-Württemberg!

Petition richtet sich an
Landesregierung Baden-Württemberg und Landtag Baden-Württemberg

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352 von 22.000 für Quorum in Baden-Württemberg Baden-Württemberg

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Petition richtet sich an: Landesregierung Baden-Württemberg und Landtag Baden-Württemberg

Im Rahmen der Diskussion um das GEAS-Anpassungsgesetz fordern Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU Sekundärmigrationszentren in allen Bundesländern. Solche Sekundärmigrationszentren sollen als Quasi-Haftanstalten eingerichtet werden für Geflüchtete, die über ein anderes EU-Land bzw. die Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Da Deutschland von europäischen Ländern umgeben ist, würde ein Großteil der Geflüchteten nach diesem Vorschlag in geschlossenen Zentren verweilen. Nach Art. 104 Grundgesetz darf ein solcher Freiheitsentzug nur richterlich angeordnet werden. Die Vorschläge sind daher für uns verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft.

Begründung

Warum wir gegen Sekundärmigrationszentren sind?
Etliche Asylsuchende reisen über EU-Staaten ein, deren Asylsystem systemische Mängel aufweist. Konkret betrifft dies u. a. Polen, wo Menschen beim Einreiseversuch oft wochenlang unter freiem Himmel im Niemandsland zwischen Polen und Belarus campieren. Schläge durch Grenzbeamte sind dokumentiert. Der polnische Umgang mit Personen, die nach Deutschland weiterreisen und dann von Deutschland nach Polen rücküberstellt werden, wird von einzelnen Verwaltungsgerichten als „Verletzung unionsrechtlicher Mindeststandards“ kritisiert. Konkret: Menschen werden ohne Prüfung des Asylgesuches und ohne Rechtsbeistand abgeschoben. Im Oktober 2025 untersagte das Verwaltungsgericht Hannover Überstellungen nach Polen, im Januar 2026 folgte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Bisher konnten durch zivilgesellschaftlichen Beistand (unabhängige Beratungszentren, Kirchen etc.) Überstellungen nach Polen verhindert werden. Das Konzept von Sekundärmigrationszentren würde den Zugang der Betroffenen zur Zivilgesellschaft abschneiden.
Nach der derzeitigen Planung sollen Geflüchtete (inklusive Minderjährige) sich nur in diesen geschlossenen Sekundärmigrationszentren aufhalten dürfen und innerhalb kürzester Zeit in das Land der Ersteinreise rücküberstellt werden.
Die derzeitige Diskussion um die Reform des europäischen Asylsystems auf europäischer Ebene lässt nicht hoffen, dass Polen und andere kritisierte Staaten ihren Umgang mit Geflüchteten überdenken. Mit der Errichtung von Sekundärmigrationszentren würde sich Baden-Württemberg an der Missachtung von Mindeststandards im Asylverfahren indirekt beteiligen.
Sekundärmigrationszentren bedeuten die standardmäßige Inhaftierung eines erheblichen Teils der Geflüchteten zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in EU-Staaten, die nachweislich gegen die Europäische Menschenrechtscharta verstoßen. Solche Verstöße sind neben Polen ( https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-hannover-15a503624-asyl-polen-rueckfuehrung-systemische-maengel-dublin-iii ) auch in Bulgarien (https://www.matteo-asyl.de/aktuelles/schrecken-und-perspektiven-im-deutschen-abschiebeland-bulgarien-erster-bericht-von-einer-recherchereise) sowie in Griechenland ( https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/576b7f77-76a6-4def-bded-6c7e319890e3 ) und Kroatien ( https://www.cms.hr/en/publikacija/systematic-human-rights-violations-at-croatian-borders/ ) nachgewiesen.
Baden-Württemberg muss keine Sekundärmigrationszentren einrichten, dazu besteht nach europäischem Recht keine Verpflichtung. Menschen, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, könnten auch weiter in regulären Erstaufnahmezentren und in der Anschlussunterbringung in den Landkreisen untergebracht werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.02.2026
Sammlung endet: 16.08.2026
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Migration

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Statt politische Forderungen zu Lasten unbeteiligter Beitrags- und Steuerzahler zu erheben, sollte das Verursacherprinzip gelten: Wer Einreise, Aufenthalt oder Versorgung Dritter politisch fordert, soll dafür auch persönlich einstehen. § 68 AufenthG zeigt bereits das Prinzip der Verpflichtungserklärung: Wer für den Lebensunterhalt eines Ausländers einsteht, haftet für öffentliche Kosten.

Warum Menschen unterschreiben

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Menschenrechte wahren

Weil ich in keinem Land leben möchte, wo neben mir Menschen, die hier Schutz suchen, in Lagern eingesperrt sind. Menschenrechte sind unteilbar, wenn heute Asylsuchenden Menschenrecht verwehrt wird, dann wird es morgen oder übermorgen uns treffen.

weil Geflüchtete gerade in Deutschland unbedingt "menschenwürdig" und "fair" behandelt werden müssen.

aus humanitären Gründen. Geflüchtete sind Menschen. Sie verdienen unseren Respekt.

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