Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die bisherige rechtliche Unterscheidung, bei der Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht, zwischen Pedelec und S-Pedelec ist angesichts der schnell voranschreitenden technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage (Bundesgesetzblatt vom 20. Juni.2013, Seite 1560, Artikel 5), hin zu einer Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für alle mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestatteten Fahrräder ist damit erforderlich.
Begründung
Bei heutigem Stand der Technik ist eine Unterscheidung zwischen Pedelec und S-Pedelec nicht mehr nachvollziehbar. Auch ist in diesem Zusammenhang nicht verständlich, warum klassische Mofas (Fahrräder mit benzingetriebenem Hilfsmotor) ein Versicherungskennzeichen benötigen, E-Bikes (mit elektrogetriebenem Hilfsmotor ..., und zwischenzeitlich teilweise fast mit den Ausmaßen eines Kleinwagens) hingegen nicht.
Im Zuge einer verständlichen und nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage ist eine Gleichbehandlung hinsichtlich einer Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht geboten.