Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für E-Bikes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die bisherige rechtliche Unterscheidung, bei der Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht, zwischen Pedelec und S-Pedelec ist angesichts der schnell voranschreitenden technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage (Bundesgesetzblatt vom 20. Juni.2013, Seite 1560, Artikel 5), hin zu einer Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für alle mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestatteten Fahrräder ist damit erforderlich.

Begründung

Bei heutigem Stand der Technik ist eine Unterscheidung zwischen Pedelec und S-Pedelec nicht mehr nachvollziehbar. Auch ist in diesem Zusammenhang nicht verständlich, warum klassische Mofas (Fahrräder mit benzingetriebenem Hilfsmotor) ein Versicherungskennzeichen benötigen, E-Bikes (mit elektrogetriebenem Hilfsmotor ..., und zwischenzeitlich teilweise fast mit den Ausmaßen eines Kleinwagens) hingegen nicht.
Im Zuge einer verständlichen und nachvollziehbaren rechtlichen Grundlage ist eine Gleichbehandlung hinsichtlich einer Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht geboten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.07.2022
Sammlung endet: 16.09.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

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