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Beamten-Kinder bekommen hunderte Euro im Monat mehr: Extra-Kindergeld für Staatsbedienstete
Stand: 19.07.2024, 12:35 Uhr
Von: Fabian Hartmann
Als soziale Stütze soll das Kindergeld Familien unter die Arme greifen. Doch Beamte erhalten je nach Bundesland deutlich mehr Kindergeld als anders Beschäftigte.
München – Unlängst wurde bekannt, dass der Ampel-Koalition in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt für 2025 eine erste Einigung gelang. Demnach entschieden sich die Koalitionspartner zu einem umfassenden Entlastungspaket für Familien mit Kindern, die von Armut bedroht sind. Rund 1,8 Milliarden Euro soll das Entlastungspaket kosten. Zusätzlich dazu sollen Kindertagesstätten vom neuen Entlastungspaket profitieren: Die Koalition plant, in den nächsten zwei Jahren jeweils zwei Milliarden Euro in die Verbesserung der Kita-Qualität zu investieren.
Daneben steht aber auch die Frage, wie gerecht Kindergeld in Deutschland überhaupt verteilt wird. Denn Fakt ist: Beamten kommt ein durchaus höherer Betrag zu als allen anderen Beschäftigten. Neben dem gewöhnlichen Kindergeld, das seit Jahresbeginn 250 Euro beträgt, steht Beamten nämlich noch ein Familienzuschlag und teils weitere Zuschläge beim Kindergeld zu. Sie werden in zwei Stufen eingeteilt und unterscheiden sich je nach Bundesland.
Ampel-Koalition einigt sich im Haushalt 2025 auf leichte Anhebung der Kindergeld-Sätze
Für Eltern soll der Kindergeldzuschlag im Bürgergeld 2025 den Plänen der Ampel-Koalition zum Bundeshaushalt 2025 zufolge um fünf Euro steigen, und auch das Kindergeld selbst wird um den gleichen Betrag angehoben. Daneben soll auch der Kinderfreibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, ansteigen. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge wird er im laufenden Jahr um 228 Euro auf 9540 Euro erhöht und 2025 um weitere 60 Euro.
Kindergeld-Bezüge für Beamte unterscheiden sich je nach Bundesland teils deutlich
Zuschläge zum eigentlichen Kindergeld von 250 Euro werden für Beamte als soziale Komponente verstanden und „Familienzuschlag“ genannt. Die Höhe hängt dabei von der Anzahl der
Kinder sowie vom jeweiligen Dienstgeber, dem Bundesland, ab. Unterschieden wird er in zwei Stufen.
„Stufe 1“ fasst verheiratete, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte. „Stufe 2“ umfasst alle Verheirateten, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
Der Bund und jedes Bundesland baut diese Leistung auf seine Weise auf. Auch die Abstufungen je nach Anzahl der Kinder unterscheidet sich je nach Bundesland teils deutlich. So ergibt sich für die Kindergeld-Bezüge in jedem deutschen Bundesland ein anderes Bild, und kommt den Beziehern in unterschiedlichem Umfang zugute.
So viel Kindergeld erhalten Bundesbeamte aktuell inklusive Zuschlägen
Bundesbeamte erhalten seit dem 1. März 2024 317,66 Euro für Stufe 2, zusätzlich zum normalen Kindergeld.
- Zusätzlich 146,38 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind
- Zusätzlich 456,06 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind
Hinzu kommen noch Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 und für Anwärter des einfachen Dienstes sowie ein Anrechnungsbetrag für die Besoldungsgruppen A3 bis A12.
So viel Kindergeld kommt Beamten in Bayern inklusive Zuschlägen zu
In Bayern werden Kindergeld-Bezüge für Beamte nach sogenannten Ortsklassen unterschieden. Das Bayerische Besoldungsgesetz erklärt in Artikel 36: „Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes des Beamten oder der Beamtin entspricht der Mietenstufe nach Paragraf 12 des Wohngeldgesetzes, welcher die Gemeinde zugeordnet ist.“ Sollte der Hauptwohnsitz des Beamten keiner Gemeinde zugeordnet sein, gilt der Dienstsitz.
Bayrischen Beamten stehen so seit 1. Januar 2023 folgende Kindergeld-Bezüge zu:
- Zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro je nach Ortsklasse für das erste Kind
- Zwischen 446,07 Euro und 690,66 Euro je nach Ortsklasse für das zweite Kind
- Zuzüglich zwischen 436,16 Euro und 505,63 Euro je nach Ortsklasse für das dritte Kind
- Zuzüglich zwischen 522,16 Euro und 734,95 Euro je nach Ortsklasse für jedes weitere Kind
Zudem gibt es Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A10, die ebenfalls von der Ortsklasse abhängig sind. Dabei gilt: „Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.“
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Wer noch genaueres erfahren will klickt ganz oben auf den Link, da ist der komplette Artikel mit Werten für die Bundesländer.............................
Reason
Wenn Sie das auch nicht in Ordnung finden, dass die Zweiklassengesellschaft schon mit dem Tag der Geburt beim Kindergeld anfängt, dann geben Sie Ihre Stimme dafür, dass auch der kleine Bürger dem Beamten gleichgestellt wird! Entweder alle Kinder bekommen das Gleiche oder keiner bekommt mehr...
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Petition started:
07/19/2024
Petition ends:
01/18/2025
Region:
Germany
Topic:
Welfare
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Debate
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Why people sign
Weil jeder Mensch gleich berechtigt werden sollte!
Weil wir vier Kinder haben und ich es für eine große Ungerechtigkeit halte, dass Beamte wesentlich mehr finanzielle Unterstützung bekommen als andere Arbeitnehmer/ Familien.
Weil die Gleichberechtigung bei Kindern nicht mehr gegeben ist.
Snd Beamte und deren Kinder aus Sicht dieser Entscheidung mehr wert?!!!
Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Menschen
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Weil diese Regelung nicht mehr Zeitgemäß ist, da Beamte bei der Grundbesoldung schon besser (abzüglich ihrer PKV) entlohnt werden in Vergleich zu ihren angestellten Kollegen. Bei der späteren Pension ganz zu schweigen.