Peticija je upućena:
Die Landesparlamente der Bundesländer, da sie für die gesetzliche Regelung der Feiertage zuständig sind.
Kirchliche Feiertage (z. B. Ostermontag, Pfingstmontag, Fronleichnam) sollen nur noch diejenigen arbeitsfrei erhalten, die Mitglied der jeweiligen Kirche sind und Kirchensteuer zahlen. Wer aus der Kirche ausgetreten ist oder nie eingetreten war, hat keinen Anspruch auf einen freien Feiertag und muss regulär arbeiten.
Erklärung und Begründung - Warum Sie diese Petition jetzt unterschreiben sollten! :
Klare Trennung von Mitgliedschaft und Privilegien
In Vereinen, Genossenschaften und Berufsverbänden sind Sonderrechte wie Rabatte, Zutrittsberechtigungen oder Versicherungsvorteile stets an eine aktive Mitgliedschaft gekoppelt. Wer austritt, verliert diese Vorteile. Die gleiche Logik gilt hier: Kirchliche Feiertage sind historisch und kulturell Leistungen der Kirchen, Anspruch darauf sollte nur haben, wer Mitglied einer Kirche ist.
Rechtsstaatliches Prinzip der Verursachung
Öffentlichrechtliche Feiertage werden von den Ländern erlassen und gelten für alle. Kirchliche Feiertage haben aber ihren Ursprung in kirchlichen Beschlüssen und liturgischen Traditionen. Wer sich bewusst dagegen entscheidet (Kirchenaustritt), sollte nicht weiter von kirchlichen Regelungen profitieren, ohne Teil der Organisation zu sein, die sie bestimmt.
Stärkung des bewussten Bekenntnisses
Ein freier Feiertag entfaltet seine wirkliche Bedeutung nur, wenn die Menschen ihn aus Überzeugung begehen. Wenn arbeitsfreie Tage an eine aktive Kirchenzugehörigkeit gebunden sind, zeigen wir Wertschätzung für den bewussten Glaubensentscheid | statt Feiertage als bloße arbeitsfreie Tage zu betrachten.
Fairness gegenüber aktiven Gemeindemitgliedern
Viele engagieren sich ehrenamtlich in Kirchengemeinden, wie in Kinderkirche, Seniorenarbeit, musikalische Gottesdienste. Sie tragen aktiv zum Gemeindeleben bei und investieren Zeit und Mühe. Ein Anspruch auf die Feiertage nur für aktive Mitglieder würdigt dieses Engagement und verhindert, dass „Trittbrettfahrer“ ohne jegliche Bindung dieselben Vorzüge genießen.
Moderner Bezug zu Glaubens- und Gewissensfreiheit
Religionsfreiheit beinhaltet auch das Recht, nicht Teil einer Kirche zu sein. Wer sich für den Austritt entscheidet, trifft eine bewusste Gewissensentscheidung. Diese Entscheidung darf jedoch nicht gleichzeitig ein unbegrenztes Anrecht auf Privilegien sichern, die kirchlich definiert sind.
Anreiz für lebendige Kirchengemeinden
Wenn Mitgliedschaft echten Mehrwert bietet (arbeitsfreie kirchliche Feiertage) steigt die Motivation, aktiv einzutreten und sich zu engagieren. Das stärkt die Kirchenstrukturen, fördert Gemeinschaft und sichert langfristig deren soziale und kulturelle Angebote.
Vorbildwirkung für weitere Sonderregelungen
Kirchen genießen in Deutschland zahlreiche Sonderrechte (z. B. Einzug der Kirchensteuer durch den Staat). Eine klare Grundsatzentscheidung bei Feiertagen kann als Leuchtturm dienen, um Mitgliedervorteile künftig transparenter und gerechter zu gestalten.
Fazit:
Diese Petition fordert, kirchliche Feiertage ausschließlich aktiven Kirchenmitgliedern vorbehalten und dadurch Transparenz und Fairness herzustellen, Missbrauch zu vermeiden und das bewusste Bekenntnis zu stärken. Unterstützen Sie uns, wenn Sie finden, dass Sonderrechte nur denjenigen zustehen sollten, die Teil der Gemeinschaft sind!