Bildung

Kitas jetzt inzidenzbasiert in Niedersachsen öffnen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung Niedersachsen

5.592 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

5.592 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.03.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Landesregierung Niedersachsen

Die Kindertageseinrichtungen sollen jetzt inzidenzbasiert geöffnet werden.

Begründung

Niedersachsen stellt bislang keine kurzfristige Perspektive für die Kitaeltern und die Kinder bereit.
Die Kindertageseinrichtungen sind geschlossen, während in den Nachbarländern die Kindertageseinrichtungen offen sind bzw. im Februar öffnen.
Die Fachkräfte haben inzwischen zum Arbeitsschutz Schnelltestsmöglichkeiten erhalten. Die Friseure öffnen am 1.03.2021 und die Blumenläden und Gartencentren haben bereits geöffnet.
Bis heute hat Niedersachsen lediglich in Aussicht gestellt, das der 6 Stufenplan nach Ostern in Kraft trifft. Das heißt, unsere Kinder bekommen in Aussicht gestellt, dass sie nach Ostern wieder in die Kindertagesstätte kommen.
Wir fordern Ihre Lippenbekenntnisse wahr zu machen: Kita und Schule zuerst bei möglichen Lockerungen.
Kinder brauchen Kinder
Viele Studien zeigen inzwischen auf, dass die Isolation auch bei den kleinen Kinder gesundheitliche Folgen nach sich zieht.
Zum Wohle unserer Kinder fordern wir, die Kindertagesstätten inzidenzbasiert bezogen auf die Inzidenz des Landkreises bzw. kreisfreien Stadt jetzt zu öffnen unter den Schutzmaßnahmen des Szenario B und der zusätzlichen Unterstützung durch Schnelltests.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.02.2021
Petition endet: 15.03.2021
Region: Niedersachsen
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Kinder haben ein Recht darauf, dass ihre Eltern nicht wochenlang intensivmedizinisch wegen einer Covid-Erkrankung behandelt werden oder aus Sicht des Kindes für immer ihr Leben an dieser Krankheit verlieren. Dieses Recht muss zuerst zum Tragen kommen, erst dann kann überlegt werden, ob eine Gruppenbetreuung außerhalb der eigenen Wohnung sinnvoll und vertretbar ist.

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