Bürgerrechte

Kleinerer Bundestag mit Wahlrechtsreform

Petition richtet sich an
Bundestag
4.420 Unterstützende 4.415 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

4.420 Unterstützende 4.415 in Deutschland

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Damit das Ansehen der Demokratie in Deutschland nicht weiter Schaden nimmt, soll der Bundestag wieder 598 Abgeordnete zählen. Für die Wahl 2021 kann das Wahlrecht für den Bundestag noch problemlos geändert werden, um die Zahl der Abgeordneten künftig auf 598 zu beschränken.

Dazu bedarf es nur einer geringfügigen Streichung im Bundeswahlgesetz, die die Auszählung der Stimmen und Berechnung der Mandate betrifft. Das ist jederzeit und auch noch kurzfristig umsetzbar, denn dabei bleiben die Stimmzettel und 299 Wahlkreise unverändert.

Die angestrebte Regelung ist bereits im Bundeswahlgesetz enthalten. Bisher wird sie aber nur auf erfolgreiche Einzelbewerber und Direktkandidaten von Parteien unterhalb der 5%-Hürde angewandt. Künftig soll diese Regelung in § 6 Abs.1 Satz 2 BWG einheitlich für alle erfolgreichen Direktkandidaten gelten.

§ 6 Abs.1 Satz 2 BWG soll daher wie folgt lauten: "Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben." und der bisherige Zusatz der gemäß § 20 Absatz 3 oder von einer Partei vorgeschlagen ist, die nach Absatz 3 bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wird oder für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist. ist zu streichen.

Damit sind Überhangmandate sowie die dadurch nötigen Ausgleichsmandate ausgeschlossen und die komplizierte Verrechnung der Direktmandate entfällt. Die Stimmzettel für die Wähler bleiben ebenso unverändert wie die 299 Wahlkreise.

Angepasst wird lediglich die Auszählung der Stimmen. Künftig werden einheitlich alle Zweitstimmen auf Stimmzetteln von erfolgreichen Direktkandidaten ungültig, auch dann, wenn ihre Partei die Sperrklausel überwunden hat. Damit werden alle Direktkandidaten gleich behandelt - ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit.

Begründung

Jeder Wähler hat damit stets eine Stimme, die gewertet wird. Er kann sich mit seiner Erststimme für einen Wahlkreiskandidaten entscheiden und mit seiner Zweitstimme für eine Partei. Gewinnt sein Wahlkreiskandidat, zählt seine Erststimme für den Kandidaten; gewinnt dieser nicht, zählt seine Zweitstimme für die Liste.

Da es sich um kein sogenanntes Grabenwahlrecht handelt, ist auch eine Umgehung nicht möglich. Sollte eine Partei ihren Direktkandidaten nicht für sich, sondern als parteilosen Einzelbewerber (Person) auf den Stimmzettel platzieren, entfallen auch dann die Zweitstimmen für die Partei, falls der Kandidat mit diesen Stimmzetteln das Direktmandat erworben hat.

Welche Auswirkungen eine solche Änderung auf das Wahlergebnis hätte, lässt sich schwer vorhersagen. Es können lediglich Prognosen unter bestimmten Annahmen erstellt werden, in welchen Umfang Zweitstimmen aufgrund erfolgreicher Direktkandidaten künftig nicht mehr zu werten sind. Solche Prognosen ergeben keine schwerwiegenden Veränderungen und werden durch bestimmte Effekte im ggf. geändertes Wahlverhalten möglicherweise neutralisiert.

In der Vergangenheit wurde die Streichung von Zweitstimmen noch nie angewandt, obwohl sie schon lange Bestandteil des gültigen Wahlrechts ist. Aus dem Grund wurde eine Änderung wie hier beschrieben von den Experten im Bundestag und außerhalb vermutlich auch noch nie diskutiert. Es ist an der Zeit, sich ernsthaft damit zu befassen.

Mit meiner Petition, die am 28. 6. 2020 beim Bundestag eingereicht wurde, möchte ich eine solche überfällige Diskussion jetzt anstoßen. Die Parteien und Fraktionen, die Medien und die Öffentlichkeit bitte ich um die dafür nötige Diskussion und Unterstützung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Werner Fischer (UNABHÄNGIGE) aus Kaufbeuren
Frage an den Initiator

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Man spart viel Geld

Hier wird davon ausgegangen, dass man mit Erst- und Zweitstimme meistens dieselbe Partei wählt. Aber das muss nicht so sein!

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern