Umwelt

Korrektur der Aufstellung der Messstation am Neckartor in Einklang mit Richtlinie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesregierung
2.688 Unterstützende 2.222 in Baden-Württemberg

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.688 Unterstützende 2.222 in Baden-Württemberg

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 13.05.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die Umwelt Messstation am Neckartor hält in Bezug auf die Luftzirkulation weder die vom EU Parlament geforderten "270 Grad" Hindernissfreiheit von einigen Metern, noch die in der deutschen Verordnung aufgeweichten "270 oder 180 Grad" Hindernissfreiheit von mehreren Metern ein.

Der Landestag möchte beschliessen diesen Mangel abzustellen.

Begründung

Die Messtation am Neckartor steht in einer Ecke vor einer 20 Meter hohen Fassade. Hierdurch ergeben sich höhere Meßwerte, da die von der Straße eingebrachten Schadstoffe nicht zirkulieren und verteilen können, sondern sich dort ansammeln. Die Station am Neckartor sticht mit Ihren höheren Messwerten in Stuttgart klar heraus, dies ist die Erklärung.

Luftmesspunkte sollen repräsentative Werte für einen Stadtteil liefern, eine punktuelle Fehlmessung ist nicht als repräsentativ anzusehen. Das Fraunhofer Institut kommt zum selben Schluß und hat Messungen von 20 ug NOx nur wenige Meter weiter gezeigt: Minute 17ff: https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/exclusiv-im-ersten-das-diesel-desaster-video-102.html

Die ursprüngliche EU Richtlinie ist sogar noch schärfer gefasst, diese wurde in der deutschen Richtlinie aufgeweicht, aber auch dieses Bedingung erfüllt die Station nicht.

1) Aus "mindestens 270°" wird "mindestens 270° oder 180°": Eine wesentlich stärkere Einschränkung für Luftzirkulation - und damit höhere Meßwerte.

2) Aus "müssen mindestens 0,5 m", wird "sollen mindestens 0,5 Meter": Aus muss wird soll, man kann also in Deutschland davon abweichen. Das macht aber keinen Sinn, wenn man die EU Grenzwerte heranzieht, dann ist auch nach EU Richtlinien zu messen und nicht irgendwie.

Die Meßstation am Neckartor erfüllt nicht einmal die deutsche Richtlinie, siehe Zeichnung, da diese in einer Ecke steht. Hindernisfreiheit für alle Lufteinlässe ist nicht einmal für die 180° gegeben.

Deutschland nimmt also den EU Grenzwert, folgt aber bei der Aufstellung der Stationen eigenen Interpretationen und baut Verschlechterungen mit ein. Wir bitten daher diesen Mangel abzustellen.

Aus dem Original: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=de Der Luftstrom um den Messeinlass darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden, und es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom in der Nähe der Probenahmeeinrichtung beeinflussen, d.h. Gebäude, Balkone, Bäume und andere Hindernisse müssen normalerweise einige Meter entfernt sein und die Probenahmestellen für die Luftqualität an der Baufluchtlinie müssen mindestens 0,5 m vom nächsten Gebäude entfernt sein.

Macht Deutschland: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden, das heißt, bei Probenahmestellen an der Baufluchtlinie soll die Luft in einem Bogen von mindestens 270° oder 180° frei strömen.

Im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen, das heißt, der Messeinlass soll einige Meter von Gebäuden, Balkonen, Bäumen und anderen Hindernissen entfernt sein und Probenahmestellen, die Werte liefern, die für die Luftqualität an der Baufluchtlinie repräsentativ sind, sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 16/04646 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


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    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Eleganter als die Verlegung wären Lufteinlässe mit Luftgütesensoren. Seit ein, zwei Jahrzehnten steuern gewöhnliche Fahrzeugklimaanlagen mittels solcher Luftgütesensoren selbsttätig den Umluftbetrieb für den Fahrzeuginnenraum. Belastungen von Insassen moderner PKW wären durch Ansaugung über Aktivkohlefilter und steuernde Luftgütesensoren aus dem normalen Ersatzteilprogramm der Hersteller viel besser repräsentativ abzubilden, als vorliegend eingerichtet.

Während jeder nachgerüstete oder ersetzte Wagen im gesamten Fahrbereich fortan entlasten würde, zerrt man an einer Meßstation, bis 40 oder gar 50µg/m³ irgendwo in Reichweite kommen. Dieweil bei der Hälfte man heute von Auswirkungen ausgeht und auf niedrigen Niveaux bei schnellen Anstiegen sogar kurzfristig beobachtet. Weshalb Grenzwertverschärfungen anstehen.

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