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Deutscher Bundestag
Derzeit wird das sogenannte Durchschnittsentgelt gemäß § 68 SGB VI als arithmetisches Mittel aller sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte berechnet.
Dieses Entgelt dient als Referenzwert für die Bewertung individueller Rentenansprüche (Entgeltpunkte).
1. Historischer Zweck
Als die Rentenformel in den 1950er-Jahren entwickelt wurde, sollte das Durchschnittsentgelt den typischen Verdienst eines Durchschnittsarbeitnehmers abbilden.
Zu diesem Zeitpunkt war:
die Lohnstruktur weitgehend homogen,
das Einkommensgefälle gering,
und der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Medianlohn statistisch kaum relevant.
Damit war der arithmetische Durchschnitt ein sachgerechter Maßstab, um die Rentenleistung proportional zur individuellen Beitragsleistung zu gestalten.
2. Strukturelle Veränderung der Einkommensverteilung
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Lohnverteilung in Deutschland jedoch erheblich verändert:
Die oberen Einkommen sind überdurchschnittlich stark gestiegen,
während die mittleren und unteren Einkommen real stagniert haben.
Gleichzeitig wird nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit Rentenbeiträgen belegt.
Dennoch gehen alle sozialversicherungspflichtigen Einkommen – auch über der Beitragsbemessungsgrenze – voll in die Statistik des Durchschnittsentgelts ein.
3. Ergebnis: Statistische Verzerrung zulasten der Mehrheit
Da sehr hohe Einkommen das arithmetische Mittel stark anheben, liegt das offizielle Durchschnittsentgelt deutlich über dem tatsächlichen Einkommensniveau der Mehrheit der Beschäftigten.
Der Medianlohn – also der Verdienst der mittleren Arbeitnehmerin bzw. des mittleren Arbeitnehmers – liegt inzwischen etwa 15 % unterhalb des Durchschnittsentgelts.
Diese methodische Diskrepanz führt dazu, dass:
ein erheblicher Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weniger als einen Rentenpunkt pro Jahr erwirbt,
obwohl sie ein typisches mittleres Einkommen erzielen,
und die Rente dadurch strukturell zu niedrig ausfällt.
4. Verletzung des Äquivalenzprinzips
Das Äquivalenzprinzip besagt, dass Beitrag und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen.
Wenn der Bezugswert für die Rentenbewertung aber ein statistisch verzerrter Durchschnittsverdienst ist, wird dieses Prinzip faktisch verletzt:
Die Mehrheit der Versicherten wird unterproportional bewertet, obwohl sie beitragsgerecht einzahlt.
5. Reformvorschlag
Um die Rentenbewertung wieder an der tatsächlichen Einkommensrealität auszurichten, sollte das Durchschnittsentgelt nach § 68 SGB VI künftig auf Basis des Medianlohns statt des arithmetischen Mittels berechnet werden.
Der Medianlohn:
teilt die Beschäftigten in zwei gleich große Gruppen,
ist robust gegenüber Ausreißern nach oben,
und spiegelt damit die wirtschaftliche Realität der Mehrheit der Versicherten besser wider.
6. Ziel
Eine medianbasierte Rentenbewertung würde:
das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken,
strukturelle Benachteiligungen von mittleren Einkommen beseitigen,
und die Rentenformel an die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart anpassen.
Kurz gesagt:
Der § 68 SGB VI bildet heute nicht mehr den „Durchschnittsverdienst der Versicherten“ ab, sondern einen statistisch verzerrten Mittelwert, der durch Spitzeneinkommen künstlich angehoben wird.
Eine Reform hin zum Medianlohn wäre die einfachste und gerechteste Lösung, um die Rentenformel in Einklang mit ihrem ursprünglichen Zweck zu bringen.
Ich habe über 2 / 3 meines Lebens lückenlos erwerbstätig in das Rentensystem eingezahlt!
Musste bis vor ein paar Jahren mit ansehen wie ältere Kollegen in Früh-Ruhestand gingen.
Unsereins soll jetzt regulär bis 67 arbeiten und darüber hinaus!?
Das die Jungen Leute sich sorgen machen kann ich verstehen ABER UNSERE JAHRZEHNTE ERWORBENE RENTE ZU KÜRZEN IST DER FALSCHE WEG !
Wie wär es z.B. mit einer Umverteilung der verdeckten Parteienfinanzierung von mittlerweile jährlich etwa 600 Millionen Euro.
Quelle:
www.afd.de/grundsatzprogramm
Nur 2 / 3 davon verwand, würden pro Rentner z.Z. 17.757,-€ pro Jahr ausmachen (somit 1.479,-€ pro Monat).
Rech herzlichen Dank.