Kraftfahrzeugsteuer - Steuerbefreiung für Familien mit behinderten Kindern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

699 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

699 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 3a KraftStG um einen Absatz für Familien mit behinderten Kindern ergänzt wird. Ist das Fahrzeug auf einen minderjährigen Halter zugelassen, für den die Steuerbefreiungstatbestände zutreffen, erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf die Nutzung des KFZ durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten. Die Steuerbefreiung kann nur für ein KFZ beansprucht werden

Begründung

Bei Familien mit behinderten Kindern ist das ganze Leben nur noch nach den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet. Der Weg der Eltern zur Arbeit muss genauso der Haushaltsführung dienen wie der Arbeitsweg eines schwerbehinderten, selbstfahrenden Erwachsenen. Die Eltern von schwerbehinderten Kindern verdienen stellvertretend für ihre Kinder deren Lebensunterhalt. Behindertengerechte Fahrzeuge sind wegen ihrer Größe meist Diesel und steuerlich teurer als ein normaler Familien-PKW. Ein Zweitwagen ist finanziell meist nicht möglich. Ist das Kind behindert, ist die ganze Familie behindert. Die Einschränkungen im täglichen Leben sind belastend genug.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.02.2012
Petition endet: 23.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Stefan WeithasKraftfahrzeugsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz
    dahingehend gefordert, dass bei Zulassung eines Fahrzeuges auf einen behinderten
    minderjährigen Halter sich die Steuerbefreiung auch auf die Nutzung des
    Kraftfahrzeuges durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erstrecken soll,
    insbesondere für deren Fahrten zur Arbeitsstätte.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, der Weg der
    Eltern eines behinderten Kindes zu ihrer Arbeitsstätte müsse genauso der
    Haushaltsführung dienen... weiter

Wir sind in der selben Situation und würden uns wünschen das unser Fahrzeug auch für den Weg zur Arbeit genutzt werden darf.

Noch kein CONTRA Argument.

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