699 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass § 3a KraftStG um einen Absatz für Familien mit behinderten Kindern ergänzt wird. Ist das Fahrzeug auf einen minderjährigen Halter zugelassen, für den die Steuerbefreiungstatbestände zutreffen, erstreckt sich die Steuerbefreiung auch auf die Nutzung des KFZ durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten. Die Steuerbefreiung kann nur für ein KFZ beansprucht werden
Begründung
Bei Familien mit behinderten Kindern ist das ganze Leben nur noch nach den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet. Der Weg der Eltern zur Arbeit muss genauso der Haushaltsführung dienen wie der Arbeitsweg eines schwerbehinderten, selbstfahrenden Erwachsenen. Die Eltern von schwerbehinderten Kindern verdienen stellvertretend für ihre Kinder deren Lebensunterhalt. Behindertengerechte Fahrzeuge sind wegen ihrer Größe meist Diesel und steuerlich teurer als ein normaler Familien-PKW. Ein Zweitwagen ist finanziell meist nicht möglich. Ist das Kind behindert, ist die ganze Familie behindert. Die Einschränkungen im täglichen Leben sind belastend genug.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.02.2012
Petition endet:
23.03.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Stefan WeithasKraftfahrzeugsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz
dahingehend gefordert, dass bei Zulassung eines Fahrzeuges auf einen behinderten
minderjährigen Halter sich die Steuerbefreiung auch auf die Nutzung des
Kraftfahrzeuges durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten erstrecken soll,
insbesondere für deren Fahrten zur Arbeitsstätte.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, der Weg der
Eltern eines behinderten Kindes zu ihrer Arbeitsstätte müsse genauso der
Haushaltsführung dienen... weiter
Debatte
Wir sind in der selben Situation und würden uns wünschen das unser Fahrzeug auch für den Weg zur Arbeit genutzt werden darf.
Noch kein CONTRA Argument.