47 signatures
The petition is denied.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass im § 45 SGB V das Krankengeld für erkrankte Kinder nicht nur für leibliche, sondern auch für im eigenen Haushalt lebende Kinder gilt. Für sogenannte "Patchwork-Familien" ist es nicht möglich, dass beide Partner im Krankheitsfall das Krankengeld beziehen und auf das Kind aufpassen können.
Reason
Ich arbeite in einer Festanstellung, meine Partnerin, die ein Kind im Alter von 4 Jahren mit in den Haushalt gebracht hat, studiert im Master. Wenn sie eine Prüfung ablegen muss und das Kind erkrankt, gibt es keine Möglichkeit, dass ich unter Fortzahlung des Gehaltes das Kind beherbergen kann. Das Bild der Patchwork-Familie ist in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Daher sehe ich den Gesetzesentwurf als solchen als veraltet an. Die Krankenkasse, als auch mein Arbeitgeber, gewähren mir diese Fortzahlung nicht mit der Begründung, dass es sich nicht um das leibliche Kind handelt.
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Petition started:
01/21/2016
Petition ends:
03/30/2016
Region:
Germany
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 11 Sep 2017Pet 2-18-15-82710-028934
Krankengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Stiefeltern den leiblichen Eltern sowie den
Adoptiveltern hinsichtlich des Anspruches auf Krankengeld bei Erkrankung eines
Kindes gleichgestellt werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 47 Mitzeichnungen sowie 7 ... further
Debate
No CONTRA argument yet.