Krankengeld - Gleichstellung bei der Krankengeldzahlung bei Erkrankung leiblicher bzw. nicht leiblicher Kinder im eigenen Haushalt (§ 45 SGB V)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

47 Unterstützende 47 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass im § 45 SGB V das Krankengeld für erkrankte Kinder nicht nur für leibliche, sondern auch für im eigenen Haushalt lebende Kinder gilt. Für sogenannte "Patchwork-Familien" ist es nicht möglich, dass beide Partner im Krankheitsfall das Krankengeld beziehen und auf das Kind aufpassen können.

Begründung

Ich arbeite in einer Festanstellung, meine Partnerin, die ein Kind im Alter von 4 Jahren mit in den Haushalt gebracht hat, studiert im Master. Wenn sie eine Prüfung ablegen muss und das Kind erkrankt, gibt es keine Möglichkeit, dass ich unter Fortzahlung des Gehaltes das Kind beherbergen kann. Das Bild der Patchwork-Familie ist in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Daher sehe ich den Gesetzesentwurf als solchen als veraltet an. Die Krankenkasse, als auch mein Arbeitgeber, gewähren mir diese Fortzahlung nicht mit der Begründung, dass es sich nicht um das leibliche Kind handelt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-82710-028934

    Krankengeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Stiefeltern den leiblichen Eltern sowie den
    Adoptiveltern hinsichtlich des Anspruches auf Krankengeld bei Erkrankung eines
    Kindes gleichgestellt werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 47 Mitzeichnungen sowie 7 ... weiter

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