Region: Niemcy

Krankengeld - Gleichstellung bei der Krankengeldzahlung bei Erkrankung leiblicher bzw. nicht leiblicher Kinder im eigenen Haushalt (§ 45 SGB V)

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
47 47 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

47 47 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2016
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass im § 45 SGB V das Krankengeld für erkrankte Kinder nicht nur für leibliche, sondern auch für im eigenen Haushalt lebende Kinder gilt. Für sogenannte "Patchwork-Familien" ist es nicht möglich, dass beide Partner im Krankheitsfall das Krankengeld beziehen und auf das Kind aufpassen können.

Uzasadnienie

Ich arbeite in einer Festanstellung, meine Partnerin, die ein Kind im Alter von 4 Jahren mit in den Haushalt gebracht hat, studiert im Master. Wenn sie eine Prüfung ablegen muss und das Kind erkrankt, gibt es keine Möglichkeit, dass ich unter Fortzahlung des Gehaltes das Kind beherbergen kann. Das Bild der Patchwork-Familie ist in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr. Daher sehe ich den Gesetzesentwurf als solchen als veraltet an. Die Krankenkasse, als auch mein Arbeitgeber, gewähren mir diese Fortzahlung nicht mit der Begründung, dass es sich nicht um das leibliche Kind handelt.

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Aktualności

  • Pet 2-18-15-82710-028934

    Krankengeld


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Stiefeltern den leiblichen Eltern sowie den
    Adoptiveltern hinsichtlich des Anspruches auf Krankengeld bei Erkrankung eines
    Kindes gleichgestellt werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 47 Mitzeichnungen sowie 7 ... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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