Région: Allemagne
Social

Krankenkassenbeiträge von Rentner nur aufgrund von Renten- und Pensionseinahmen bemessen

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87 Soutien 87 en Allemagne

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Bei Arbeitnehmern werden zur Bemessung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge nur die Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit herangezogen. Nebeneinnahmen, wie Erträge aus PV-Anlagen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc., bleiben unberücksichtigt.

Nicht jedoch bei Rentnern: Dort werden solche Einnahmen zusätzlich zu der Rente/Betriebsrente/private Altersversorgung etc. für den Krankenkassenbeitrag veranschlag.

Rentner sollten wie Arbeitnehmer gleichbehandelt werden. Zur Bemessung des Krankenkassenbeitrages sollten nur die Renten/Pensionen herangezogen werden. Die o.g. "Nebeneinahmen" bleiben bis zu einer bestimmten Gesamthöhe für die Krankenversicherungsbeiträge unberücksichtigt,

Grundsätzlich sollten bei Arbeitnehmern und Rentnern solche Einnahmen dann mit herangezogen werden, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Rente/Pension übersteigen (z.B. 50%).

Raison

Die aktuelle Belastung der Rentner gegenüber Arbeitnehmern ist ungerecht. Zudem ist das Einkommen der Rentner in der Regel ohnehin geringer. Sie werden zusätzlich mir Krankenkassenbeiträgen belastet. Für die private Vorsorge durch Investition z.B. in eine PV-Anlage oder Immobilie werden sie "bestraft"

Andererseits werden Arbeitnehmer mit guten Nebeneinnahmen unverhältnismäßig gering an der Krankenversicherung beteiligt.

Insgesamt ist die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge also ungerecht.

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  • Leider ist es mir zur Zeit nicht möglich die Energie aufzubringen diese Petition weitertreiben. Insbesondere sind die Meilensteine für mich persönlich - zumindest im Augenblick - viel zu hoch angesetzt. Vielleicht findet sich jemand anderes, der das übernehmen möchte.

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