20 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Beihilfeanträge und Anträge an die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) parallel gestellt werden können.
Begründung
Ehemalige Bundesbahnbeamte, die in den 90ger Jahren beruflich zum Bundesgrenzschutz gewechselt haben, sind zum großen Teil bei der Krankenversorgung der Bundesbahn (KVB) geblieben.Bei der Einreichung von Rechnungen kommt es immer mal wieder zu Unregelmäßigkeiten und die Gesamterstattung aller Unkosten erfolgt oft erst nach zwei Monaten. Es können keine Anträge parallel gestellt werden. Die KVB begründet dieses mit einer evtl. Übererstattung von 100 % und Erstattungsanträge von Arztrechnungen und Rezepten werden nur bei einer Vorlage des Beihilfebescheides erstattet. Bei hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen gerät man schnell in eine finanzielle Schieflage.Hier nun die Bitte an den Petitionsausschuss, diese einmal zu überdenken und gegebenenfalls mit dem Verantwortlichen der Bundesbahn-Krankenversorgung (KVB) Kontakt aufzunehmen, um diesen Zustand zu ändern.Mit freundlichen GrüßenFranz - Josef Rolf
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
13.12.2016
Petition endet:
27.03.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-12-2018-040118 Krankenversorgung der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Beihilfeanträge und Anträge an die
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten parallel gestellt werden können.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 20 Mitzeichnungen und keine Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es im... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.