Regione: Brėmenas

L 18/135 - Abschaffung von GEZ-GEBÜHREN

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
65 Palaikantis 65 in Brėmenas

Peticija pabaigta

65 Palaikantis 65 in Brėmenas

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija der Bremischen Bürgerschaft .

Gez- Gebühren und deren Zulassung der Erhebung ist Ländersache.

Gez- Gebühren werden von jedem Bürger mit eigenem Verdienst erhoben, nur weil er ein Gerät zum Empfang von kostenpflichtigem Inhalt bereithält.

Egal ob er kostenpflichtigen Inhalt nutzt oder nicht.

Ein Vergleich:

Wenn ich mir einen Briefkasten kaufe und diesen aufstelle, dann halte ich ein Behältnis vor, welches kostenpflichtige Post empfangen kann.

Dies kann der Briefkasten auch für Dinge die ich nicht nutzen möchte auch wenn diese Kostenpflichtig sind.

Somit müsste ich dann ja wenn ich GEZ wäre, die Tageszeitung bezahlen obwohl ich diese nicht bestellt habe. Und das nur weil ich die Möglichkeit habe sie zu empfangen.

Ich fordere die GEZ-Gebühren für Bremen abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren, da man genötigt ist für nicht genutzten Inhalt zu zahlen.

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žinios

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/135

    Gegenstand:
    Abschaffung der GEZ -Gebühren

    Begründung:
    Der Petent bittet darum, die GEZ -Gebühren abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren .
    Er
    wendet sich insbesondere dagegen, allein durch das Bereithalten eines empfangsbereiten
    Gerätes zur Zahlung der vollen Rundfunkgebühr verpflichtet zu sein. Die öffentliche Petition wird
    von 65 Mitzeichnern unterstützt. Im Rahmen des dazu eingerichteten Internetforums
    wird darüber
    hinaus vorgetragen,... toliau

diskusijos

GEZ Gebühren sind seit der Einführung von Hartz 4/ALG II Einkommensart abängig, nicht mehr von der Einkommenshöhe. Somit fallen nun bei vielen EM-Rentner oder Menschen mit geringer Rente GEZ Gebühren an, die zuvor noch befreit waren. Sie liegen teilweise minimal über dem Satz der Sozialhilfe, rutschen mit der Zahlung dieser Gebühr jedoch darunter. Dies muss unterbunden werden.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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