7 Potpisi
Peticija je zaključena.
Ovo je online peticija der Bremischen Bürgerschaft .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, in Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10,- oder sogar eine Gebührenfreiheit festzulegen.
Zur Begründung:
Die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der negativen Religionsfreiheit aus Art. 4 I GG aus einer der christlichen Kirchen auszutreten, kann zur Zeit nicht von allen Bundesbürgern unter der gleichen Voraussetzung
wahrgenommen werden.
In fast allen Ländern erheben Behörden für einen Kirchenaustritt Gebühren, die je nach Wohnort in unterschiedlicher Höhe anfallen.
In den einzelnen Ländern gelten folgende Gebühren:
in Baden-Württemberg zwischen 10 und 60
in Bayern 31
in Berlin 30
in Brandenburg wird keine Gebühr erhoben
in Bremen 5
in Hamburg 31
in Hessen 25
in Mecklenburg-Vorpommern 10
in Niedersachsen 25
in Nordrhein-Westfalen 30 gemäß Kirchenaustrittsgesetz NRW (seit Mitte 2006)
in Rheinland-Pfalz 20,45
im Saarland 32
in Sachsen 26
in Sachsen-Anhalt 25
in Schleswig-Holstein 20
in Thüringen 30
Somit sind einige austrittswillige Kirchenmitglieder wegen ihres Wohnortes gegenüber anderen im Vor- (Brandenburg) oder Nachteil (stellenweise in Baden-Württemberg).
Ziel der Petition ist es, diese Ungleichbehandlung durch eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung zu beenden.
Link na peticiju
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
03. 03. 2015.
Peticija završava:
14. 04. 2015.
Regija:
Bremen
Kategorija:
Novosti
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Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr.: L 18/464
Gegenstand:
Vereinheitlichung und gegebenenfalls Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte
Begründung:
Der Petent regt an, dass die Bremische Bürgerschaft in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern
eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10 Euro oder eine Gebührenfreiheit
festlegen möge. Zur Begründung trägt er vor, die Bundesländer setzten unterschiedliche Gebühren für
Kirchenaustritte fest. Damit würden austrittswillige Kirchenmitglieder... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.