Regione: Brėmenas

L 18/464 - Vereinheitlichung und ggf. Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
7 Palaikantis 7 in Brėmenas

Peticija pabaigta

7 Palaikantis 7 in Brėmenas

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2015
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija der Bremischen Bürgerschaft .

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, in Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10,- € oder sogar eine Gebührenfreiheit festzulegen.

Zur Begründung:

Die Möglichkeit, zur Wahrnehmung der negativen Religionsfreiheit aus Art. 4 I GG aus einer der christlichen Kirchen auszutreten, kann zur Zeit nicht von allen Bundesbürgern unter der gleichen Voraussetzung

wahrgenommen werden.

In fast allen Ländern erheben Behörden für einen Kirchenaustritt Gebühren, die je nach Wohnort in unterschiedlicher Höhe anfallen.

In den einzelnen Ländern gelten folgende Gebühren:

in Baden-Württemberg zwischen 10 und 60 €

in Bayern 31 €

in Berlin 30 €

in Brandenburg wird keine Gebühr erhoben

in Bremen 5 €

in Hamburg 31 €

in Hessen 25 €

in Mecklenburg-Vorpommern 10 €

in Niedersachsen 25 €

in Nordrhein-Westfalen 30 € gemäß Kirchenaustrittsgesetz NRW (seit Mitte 2006)

in Rheinland-Pfalz 20,45 €

im Saarland 32 €

in Sachsen 26 €

in Sachsen-Anhalt 25 €

in Schleswig-Holstein 20 €

in Thüringen 30 €

Somit sind einige austrittswillige Kirchenmitglieder wegen ihres Wohnortes gegenüber anderen im Vor- (Brandenburg) oder Nachteil (stellenweise in Baden-Württemberg).

Ziel der Petition ist es, diese Ungleichbehandlung durch eine bundesweit einheitliche Gebührenregelung zu beenden.

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žinios

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 3 vom 20. November 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/464

    Gegenstand:
    Vereinheitlichung und gegebenenfalls Abschaffung der Gebühren für Kirchenaustritte

    Begründung:
    Der Petent regt an, dass die Bremische Bürgerschaft in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern
    eine bundesweit einheitliche Gebühr für Kirchenaustritte bis maximal 10 Euro oder eine Gebührenfreiheit
    festlegen möge. Zur Begründung trägt er vor, die Bundesländer setzten unterschiedliche Gebühren für
    Kirchenaustritte fest. Damit würden austrittswillige Kirchenmitglieder... toliau

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