Dialog

Ladenzeitrecht - Bundeseinheitlich keine Ladenöffnung am "Tag der Deutschen Einheit"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
942 Unterstützende 942 in Deutschland

Sammlung beendet

942 Unterstützende 942 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass für den Nationalfeiertag 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, eine Freigabe als verkaufsoffener Feiertag bundeseinheitlich unzulässig ist.

Begründung

Der Tag der Wiedervereinigung, 3. Oktober, erfordert eine hohe Würdigung als Gedenktag. Er soll uns daran erinnern, was Nationalsozialismus und Diktatur bedeuten. Durch Freiheitswille und Zivilcourage konnten Schießbefehl, Bespitzelung und Folter überwunden werden. Dies geschah durch eine Revolution ohne Blutvergießen. Es ist richtig, dass der Bundestag uns dafür einen arbeitsfreien nationalen Feiertag eingeräumt hat. An diesem Gedenktag sollten die Geschäfte in der gesamten Republik geschlossen bleiben.Zurzeit bestehen in den Bundesländern für den 3. Oktober unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Freigabe als verkaufsoffener Feiertag. An den hohen kirchlichen Festtagen ist in keinem Bundesland eine Öffnung von Geschäften erlaubt. Dies muss erst recht für den Nationalfeiertag 3. Oktober gelten. Erst kürzlich hat das Wirtschaftsministerium in NRW festgestellt, dass der 3. Oktober ein gesetzlich geschützter Feiertag ist und nicht als verkaufsoffen freigegeben werden darf, egal auf welchen Wochentag der 3. Oktober fällt. Diese Regelung fordern wir als bundeseinheitliche Regelung.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-713-026727 Ladenzeitrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition den Landesvolksvertretungen von Baden-Württemberg, Bayern,
    Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
    Thüringen, vom Saarland und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu verabschieden,
    nach der eine Verkaufsöffnung für den Nationalfeiertag, den 3. Oktober, für
    unzulässig erklärt wird.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, der Tag der Wiedervereinigung
    erfordere eine hohe Würdigung als Gedenktag. Er solle daran erinnern, was
    Nationalsozialismus und Diktatur bedeuten. An dem Gedenktag... weiter

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