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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die LuftVO in einem Punkt zu ändern:"In Deutschland sind Kunstflüge untersagt."
Pamatojums
Kunstflüge werden in Deutschland nur von einigen reichen Piloten durchgeführt, aber es müssen viele Millionen Mitbürger unter dem unerträglichen Lärm leiden.Der normale Vorbeiflug einer Sportmaschine stört niemanden, Kunstflieger sind aber an eng begrenzte Gebiete gebunden und bleiben dort mit kurzen Pausen für Stunden. Das an- und abschwellende Motorgeräusch ist besonders nervtötend. Außerdem ist der Geräuschpegel eines Kunstfliegers sehr viel höher als der eines Sportflugzeugs.Die LuftVo berücksichtigt nur die Absturzgefahr eines Kunstfliegers, nicht aber die Lärmbelästigung. Der Lärm breitet sich in der Regel über ca 20 km Umkreis aus, die LuftVO bezieht sich aber nur auf das Gebiet senkrecht unter dem Kunstflieger.
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Sākās petīcija:
08.01.2013
Petīcija beidzas:
19.02.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-17-12-962-047608
Lärmschutz im Luftverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, Kunstflüge generell zu untersagen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, viele Bürger hätten
gesundheitlich unter von Wenigen verursachtem Lärm zu leiden. Im Gegensatz zum
Vorbeiflug einer Sportmaschine hielten sich Kunstflieger auf eng begrenztem Gebiet auf
und erzeugten dort über Stunden enervierenden Lärm. Die Luftverkehrs-Ordnung
(LuftVO) berücksichtige allein die Absturzgefahr eines Kunstfliegers, nicht aber die
Lärmbelästigung.
Hinsichtlich... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.