Kraj : Nemecko

Lärmschutz im Luftverkehr - Verbot von Kunstflügen in Deutschland

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Petícia je zameraná na
Deutschen Bundestag
172 172 v Nemecko

Petícia sa nenaplnila

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  1. Zahájená 2013
  2. Zbierka bola ukončená
  3. Predložené
  4. Dialóg
  5. Hotový

Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die LuftVO in einem Punkt zu ändern:"In Deutschland sind Kunstflüge untersagt."

Dôvody

Kunstflüge werden in Deutschland nur von einigen reichen Piloten durchgeführt, aber es müssen viele Millionen Mitbürger unter dem unerträglichen Lärm leiden.Der normale Vorbeiflug einer Sportmaschine stört niemanden, Kunstflieger sind aber an eng begrenzte Gebiete gebunden und bleiben dort mit kurzen Pausen für Stunden. Das an- und abschwellende Motorgeräusch ist besonders nervtötend. Außerdem ist der Geräuschpegel eines Kunstfliegers sehr viel höher als der eines Sportflugzeugs.Die LuftVo berücksichtigt nur die Absturzgefahr eines Kunstfliegers, nicht aber die Lärmbelästigung. Der Lärm breitet sich in der Regel über ca 20 km Umkreis aus, die LuftVO bezieht sich aber nur auf das Gebiet senkrecht unter dem Kunstflieger.

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správy

  • Pet 1-17-12-962-047608

    Lärmschutz im Luftverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, Kunstflüge generell zu untersagen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, viele Bürger hätten
    gesundheitlich unter von Wenigen verursachtem Lärm zu leiden. Im Gegensatz zum
    Vorbeiflug einer Sportmaschine hielten sich Kunstflieger auf eng begrenztem Gebiet auf
    und erzeugten dort über Stunden enervierenden Lärm. Die Luftverkehrs-Ordnung
    (LuftVO) berücksichtige allein die Absturzgefahr eines Kunstfliegers, nicht aber die
    Lärmbelästigung.
    Hinsichtlich... pokračovať

rozprava

Zatiaľ žiadny argument PRO.

Zatiaľ žiadny argument CONTRA.

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