Область : Німеччина

Lärmschutz im Luftverkehr - Verbot von Kunstflügen in Deutschland

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Deutschen Bundestag
172 Підтримуючий 172 в Німеччина

Петицію не було задоволено

172 Підтримуючий 172 в Німеччина

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2013
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Це онлайн-петиція des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die LuftVO in einem Punkt zu ändern:"In Deutschland sind Kunstflüge untersagt."

мотиви

Kunstflüge werden in Deutschland nur von einigen reichen Piloten durchgeführt, aber es müssen viele Millionen Mitbürger unter dem unerträglichen Lärm leiden.Der normale Vorbeiflug einer Sportmaschine stört niemanden, Kunstflieger sind aber an eng begrenzte Gebiete gebunden und bleiben dort mit kurzen Pausen für Stunden. Das an- und abschwellende Motorgeräusch ist besonders nervtötend. Außerdem ist der Geräuschpegel eines Kunstfliegers sehr viel höher als der eines Sportflugzeugs.Die LuftVo berücksichtigt nur die Absturzgefahr eines Kunstfliegers, nicht aber die Lärmbelästigung. Der Lärm breitet sich in der Regel über ca 20 km Umkreis aus, die LuftVO bezieht sich aber nur auf das Gebiet senkrecht unter dem Kunstflieger.

Посилання на петицію

Зображення з QR-кодом

Відривний листок із QR-кодом

завантажити (PDF)

новини

  • Pet 1-17-12-962-047608

    Lärmschutz im Luftverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, Kunstflüge generell zu untersagen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, viele Bürger hätten
    gesundheitlich unter von Wenigen verursachtem Lärm zu leiden. Im Gegensatz zum
    Vorbeiflug einer Sportmaschine hielten sich Kunstflieger auf eng begrenztem Gebiet auf
    und erzeugten dort über Stunden enervierenden Lärm. Die Luftverkehrs-Ordnung
    (LuftVO) berücksichtige allein die Absturzgefahr eines Kunstfliegers, nicht aber die
    Lärmbelästigung.
    Hinsichtlich... далі

обговорення

Аргументу ЗА поки немає.

Аргументу ПРОТИ поки немає.

Допоможіть в зміцненні громадянської залученості. Ми хочемо, щоб ваші думки були почуті і залишалися незалежними.

просувати зараз