La petizione è indirizzata a:
Stadtrat München
Die Bewohner der Borstei sind entlang der Landshuter Allee seit Jahren einer Lärmbelastung ausgesetzt, die die empfohlenen Grenzwerte tagsüber und nachts deutlich überschreitet.
Die Verwaltung der Stadt München kennt die Problematik spätestens seit dem Lärmaktionsplan 2013. Passiert ist bis heute aber nichts. Erst wenn ein Tunnel für die Landshuter Allee weiter südlich, zwischen Dachauer Straße und Nymphenburger Straße gebaut werden würde, soll entlang der Borstei eine Lärmschutzwand entstehen.
Ob der Tunnel je kommt, ist ungewiss. Aber der Lärm ist heute schon da. Daher bitten die Bewohner der Borstei die Stadtverwaltung und die verantwortlichen Politiker darum, die Lärmschutzwand schon jetzt zu errichten, unabhängig von der weiteren Planung des Tunnelbaus. Liebe Stadträte und Stadträtinnen, schaffen Sie Entlastung für die Anwohner einer der am meisten befahrenen Straßen Münchens!
Motivazioni:
Ein rechtlicher Anspruch auf die Errichtung einer Lärmschutzwand besteht bei Bestandsimmobilien nicht. Allerdings können die zuständigen Behörden bei Überschreitung der so genannten Auslösewerte für die Lärmsanierung auf freiwilliger Basis Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung zu reduzieren. Diese Auslösewerte betragen in reinen und allgemeinen Wohngebieten tagsüber 67 dB und nachts 57 dB. Diese Auslösewerte werden entlang der Borstei deutlich überschritten.
Laut Lärmaktionsplan der Stadt München aus dem Jahr 2013 fahren auf dem Mittleren Ring auf dem Abschnitt entlang der Borstei täglich im Schnitt mehr als 150.000 Fahrzeuge, davon 6 Prozent LKW. Tagsüber wird dabei ein Lärmpegel von bis zu 78 dB, nachts bis 69 dB erreicht.
Ein solcher Dauerlärm beeinträchtigt nicht nur die Wohnqualität, sondern kann auch zu gesundheitlichen Schäden führen. Eine Lärmschutzwand entlang der Borstei würde eine deutliche Entlastung für die Bewohner bringen.
In den Vorplanungsunterlagen zum Tunnelbau heißt es zu den Auswirkungen der Lärmschutzwand: „Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass eine 5,5 m hohe und 330 m lange, an den Enden abgestufte Lärmschutzwand geeignet ist, Lärmreduzierungen bis unterhalb der Auslösewerte zu realisieren. An den zur Landshuter Allee orientierten Fassaden werden durch die Lärmschutzwand Pegelreduzierungen von 3 dB(A) in den oberen Geschossen und bis zu 11 dB(A) im Erdgeschoss erreicht.“ Im Beschluss des Stadtrats zu den Vorplanungen von 2015 ist darüber hinaus auch von deutlichen Verbesserungen bei den Luftschadstoffbelastungen die Rede.
Die Errichtung einer solchen Lärmschutzwand ist eine leicht umsetzbare und zugleich sehr wirksame Maßnahme für den Schutz der Anwohner. Es fehlt bisher lediglich der politische Wille, das Projekt bei den zuständigen Behörden anzustoßen. Hierfür treten wir ein!