Landeshundegesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
16 Unterstützende 16 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

16 Unterstützende 16 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Heutzutage besteht allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Gefährliche Hunde sind im Gesetz geregelt. Dennoch kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Vorfällen, da die Haltung von zum Beispiel großen, schweren Hunden nicht differenziert geprüft wird. Insbesondere ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nicht Pflicht. So kommt es, dass vorbestrafte Menschen sich mit Hunden "bewaffnen" können. Zum Beispiel Männer, die ihre ehemaligen Ehefrauen unter Druck setzen, um Unterhalt für die Kinder bzw. die geschiedene Frau nicht zu zahlen und dabei so weit gehen, dass sie nach dem nur wenige Jahre alten Nachstellungsparagraphen des Strafgesetzbuches (Stalking) vorbestraft sind. Bei der Anschaffung eines großen, schweren Hundes wie ein Schäferhund (Ausnahme ist der Blindenhund) sollte generell ein pol. Führungszeugnis vorgelegt werden müssen und im Einzelfall entschieden werden.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Dass Menschen, die mit dem Leben und der Bedrohung anderer Menschen straffällig geworden sind, nicht mit "Hunden" bewaffnet werden, sondern z.B. "nur" eine Erlaubnis für "harmlose" Hunde erhalten wie z.B. kleine Hunde (Pudel etc.), spezielle unscharfe Hunde. Diese Menschen nutzen solche Hunde auch zur verbotenen Jagd auf Wild wie z.B. Rehe in ortsnahen Wäldern, Landschaftsschutzgebieten.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Die Beschwerde richtet sich gegen keine Behörde. Damit ist es den örtlichen Ordnungsämtern leichter, einzelne Fälle von Hundehaltung besser zu entscheiden und weitere Mißbrauchsfälle von Tieren zu unterbinden.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Landeshundegesetz.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • „…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mir der Sie eine Änderung des Landesgesetzes
    über gefährliche Hunde (Haltungsvoraussetzungen) wünschen. Im Einzelnen fordern Sie die
    generelle Vorlagepflicht eines polizeilichen Führungszeugnisses für alle Halter ‚großer,
    schwerer Hunde‘ sowie quasi den Vorbehalt einer behördliche Genehmigung privater Hun-
    dehaltung.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeich-
    nungsfrist, in der weitere 16 Personen mitzeichneten, endete am 21. Juni 2012.

    Mit Schreiben vom 14. November 2012 teilten wir Ihnen mit, dass der Petitionsausschuss
    den Beschluss gefasst hat, Ihre Eingabe zurückzustellen, da noch Beratungsbedarf bestand.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 18. Sitzung... weiter

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