Lebens- und Genussmittel - Herstellung von Tierfutter aus Speiseresten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

198 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

198 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass künftig Lebensmittelabfälle aus Gastronomie, Handel, Groß- und privaten Haushalten zu Tierfutter verarbeitet werden dürfen.

Begründung

In der EU wird jährlich Getreide in der Höhe der Ernte von Österreich angebaut, um Tiere zu füttern. Es existieren Technologien, sicheres Tierfutter aus Speiseabfällen herzustellen (zB in Japan). Angesichts des Hungers in der Welt soll damit aufgehört werden, Produkte, die der Ernährung des Menschens dienen können, an Tiere zu verfüttern. Stattdessen sollen die zwangsläufig anfallenden Speisereste an Fleischlieferanten wie Schweine verfüttert werden, wie es seit jeher üblich war. Damit könnte dem Hunger in der Welt wirksam begegnet werden, da keine Abauflächen für Tiernahrung entstehen müssen, deren Fleisch sich die Armen nicht leisten können. Nahrungsmittel würden dem Nahrungskreislauf nicht länger entzogen, sondern bllieben ihm erhalten und es müssten keine zusätzlichen Anbauflächen für Tier- statt Menschennahrung aufgewendet werden.

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.04.2013
Sammlung endet: 19.05.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2128-050480Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Die Petentin möchte eine Regelung dahingehend erreichen, dass
    Lebensmittelabfälle aus der Gastronomie, dem Handel und von Haushalten zu
    Tierfutter verarbeitet werden dürfen.
    Sie begründet dies damit, dass in der Europäischen Union jährlich Getreide in
    erheblicher Menge angebaut werde, um Tiere zu füttern. Diese Flächen ständen
    nicht mehr zur Verfügung für den Anbau von Produkten, die der Ernährung des
    Menschen dienen. Es gebe Technologien, sicheres Tierfutter aus Speiseabfällen
    herzustellen. Daher sollten die anfallenden Speisereste an fleischliefernde Tiere
    verfüttert werden, um zusätzliche Anbauflächen für Tiernahrung vermeiden zu helfen.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 198 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Mit der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen ist das Risiko der Übertragung
    schwerer Tierkrankheiten, wie z.B. der Maul- und Klauenseuche oder der
    klassischen Schweinepest, verbunden. Daher ergibt sich aus dem Recht der
    Europäischen Union, Art. 11 Abs. 1 b der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 über
    tierische Nebenprodukte, ein Verbot der Fütterung von Nutztieren, außer Pelztieren,
    mit Küchen- und Speiseabfällen. Die Regelung lautet:

    „Folgende Verwendungszwecke tierischer Nebenprodukte und ihrer
    Folgeprodukte sind verboten: Die Fütterung von Nutztieren, außer Pelztieren,
    mit Küchen- und Speiseabfällen oder Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, die
    Küchen- und Speiseabfälle enthalten oder daraus hergestellt wurden.“
    Die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen in Form von verarbeitetem
    tierischen Protein ist auch nicht mit dem Intraspezies-Verfütterungsverbot gemäß Art.
    11 Abs. 1 a der genannten Verordnung vereinbar. Danach ist die Fütterung von
    Landtieren einer bestimmten Art außer Pelztieren mit verarbeitetem tierischen
    Eiweiß, das aus Körpern oder Teilen von Körpern von Tieren derselben Art
    gewonnen wurde, verboten.
    Nach Mitteilung der Bundesregierung bestehen folgende Beweggründe für dieses
    Verbot der Fütterung von Küchen- und Speiseabfällen:
    „Der wissenschaftliche Lenkungsausschuss, der 2002 durch die Europäische
    Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ersetzt wurde, hat eine Reihe von
    Gutachten zu tierischen Nebenprodukten erstellt. In diesen Gutachten wird
    gezeigt, dass es erforderlich ist, die wichtigsten Grundsätze der Verordnung
    (EG) Nr. 1774/2002 beizubehalten, insbesondere den Grundsatz, dass
    Nebenprodukte von Tieren, die für den menschlichen Verzehr nicht geeignet
    sind, nicht in die Futtermittelkette gelangen sollten. Allerdings dürfen diese
    tierischen Nebenprodukte eingesammelt und unter Beachtung bestimmter
    gesundheitsbezogener Vorschriften bei der Herstellung technischer oder
    industrieller Produkte verwendet werden.“
    Die Beweggründe finden sich im Erwägungsgrund Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr.
    1069/2009. Da sich die wissenschaftliche Bewertung hierzu bislang nicht geändert
    hat, empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
    Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
136 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern