소식
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Liebe Unterstützer der Petition,
nachdem wir die Petition VIII-P-01544 schon zweimal von der Tagesordnung genommen haben und auf unseren bisherigen Schriftwechsel zurückblicken, habe ich dem Petitionsausschuss die angehängte Stellungnahme für die erneute Beratung übergeben.
Mit der Stellungnahme bitte ich, die Petition nach deren Auswertung wieder zur Behandlung aufzurufen.
Der Text ist bewusst als kompakte Kurzfassung, mit dem Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren bei VG Leipzig, gehalten und dient der politischen Einordnung und weiteren Beratung im Petitionsausschuss.
Nach aktueller Information ist vorgesehen, die Petition auf die Tagesordnung zur Ratsversammlung vom 28.01.2026 zu nehmen und gegen 17:00 Uhr aufzurufen. Bitte setzt eure Netzwerke in Bewegung, damit die Stadträte unseren Ideen mit einem klaren Ja begegnen!
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Malok
für die
Bürgerinitiative Rittergut Großzschocher NPO
FLORALAT®-Agri-PV-C2C-Projektträger -
BI Rittergut Großzschocher NPO
FLORALAT®-Agri-PV-C2C-Projektträger
Einschätzung zum Ist-Zustand der Fläche – Bauabschnitt 1, Lindenauer Hafen (Abnahme 09.10.2025)
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1. Anlass der Dokumentation
Im Rahmen der Petition VIII-P-01544 „Für eine sozial-ökologische Umplanung im Bauabschnitt 1 des Lindenauer Hafens“ dokumentiert die BI Rittergut Großzschocher NPO den Flächenzustand nach Abschluss der Entsiegelungsarbeiten am 20. Oktober 2025.
Das beigefügte Video zeigt den Ist-Zustand der bearbeiteten Fläche aus mehreren Blickrichtungen.
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2. Beobachtungen
• Die Fläche weist eine großflächige, technisch überarbeitete Oberfläche mit Verdichtungsspuren durch Baumaschinen auf (Walze, Bagger, Planierraupe).
• Teilbereiche sind mit dünner Erdauflage versehen, eine tiefere Bodenlockerung oder Humusaufbereitung ist jedoch nicht erkennbar.
• Die angrenzenden Gehölzstreifen bleiben erhalten, sind jedoch ökologisch nicht mit der neuen Fläche verbunden.
• Der sichtbare Zustand entspricht einer technischen Rekultivierung, nicht einer ökologisch wirksamen Entsiegelung im Sinne von Durchwurzelbarkeit, Wasseraufnahmefähigkeit und Bodenleben.
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3. Bewertung im Kontext der Petition
Die dokumentierten Befunde bestätigen, dass die Fläche derzeit keine Grundlage für eine natürliche Sukzession oder ökologische Aufwertung bietet.
Die BI RGG NPO sieht darin einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer alternativen Umsetzungsstrategie, wie sie im Rahmen der Petition vorgeschlagen wurde:
• Cradle-to-Cradle-basierte Agri-PV-Anwendungen,
• Lebensmittelwald- und Bildungsflächen,
• partizipative Nachnutzung statt technischer Stilllegung.
Diese Maßnahmen würden die im Video sichtbare „graue Energie“ erhalten und ökologisch produktiv umwandeln, statt sie durch standardisierte Oberflächenbearbeitung ungenutzt zu lassen.
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4. Fazit
Die gezeigte Fläche ist als technisch bearbeitet, aber ökologisch unentwickelt zu bewerten.
Sie sollte nicht als vollwertige Entsiegelungsmaßnahme im Sinne der Ratsvorlage gewertet werden, bevor keine Nachweise zur ökologischen Wirksamkeit (Bodenbiologie, Infiltration, Sukzession) vorliegen.
Die BI Rittergut Großzschocher NPO empfiehlt, den dokumentierten Zustand im weiteren Petitionsverfahren als Beweisdokumentation zu berücksichtigen.
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Leipzig, den 22. Oktober 2025
im Auftrag der BI Rittergut Großzschocher NPO
Petent Matthias Malok -
BI Rittergut Großzschocher NPO
FLORALAT®-Agri-PV-C2C-Projektträger
Einschätzung zum Ist-Zustand der Fläche – Bauabschnitt 1, Lindenauer Hafen (Abnahme 09.10.2025)
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1. Anlass der Dokumentation
Im Rahmen der Petition VIII-P-01544 „Für eine sozial-ökologische Umplanung im Bauabschnitt 1 des Lindenauer Hafens“ dokumentiert die BI Rittergut Großzschocher NPO den Flächenzustand nach Abschluss der Entsiegelungsarbeiten am 20. Oktober 2025.
Das beigefügte Video zeigt den Ist-Zustand der bearbeiteten Fläche aus mehreren Blickrichtungen.
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2. Beobachtungen
• Die Fläche weist eine großflächige, technisch überarbeitete Oberfläche mit Verdichtungsspuren durch Baumaschinen auf (Walze, Bagger, Planierraupe).
• Teilbereiche sind mit dünner Erdauflage versehen, eine tiefere Bodenlockerung oder Humusaufbereitung ist jedoch nicht erkennbar.
• Die angrenzenden Gehölzstreifen bleiben erhalten, sind jedoch ökologisch nicht mit der neuen Fläche verbunden.
• Der sichtbare Zustand entspricht einer technischen Rekultivierung, nicht einer ökologisch wirksamen Entsiegelung im Sinne von Durchwurzelbarkeit, Wasseraufnahmefähigkeit und Bodenleben.
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3. Bewertung im Kontext der Petition
Die dokumentierten Befunde bestätigen, dass die Fläche derzeit keine Grundlage für eine natürliche Sukzession oder ökologische Aufwertung bietet.
Die BI RGG NPO sieht darin einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer alternativen Umsetzungsstrategie, wie sie im Rahmen der Petition vorgeschlagen wurde:
• Cradle-to-Cradle-basierte Agri-PV-Anwendungen,
• Lebensmittelwald- und Bildungsflächen,
• partizipative Nachnutzung statt technischer Stilllegung.
Diese Maßnahmen würden die im Video sichtbare „graue Energie“ erhalten und ökologisch produktiv umwandeln, statt sie durch standardisierte Oberflächenbearbeitung ungenutzt zu lassen.
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4. Fazit
Die gezeigte Fläche ist als technisch bearbeitet, aber ökologisch unentwickelt zu bewerten.
Sie sollte nicht als vollwertige Entsiegelungsmaßnahme im Sinne der Ratsvorlage gewertet werden, bevor keine Nachweise zur ökologischen Wirksamkeit (Bodenbiologie, Infiltration, Sukzession) vorliegen.
Die BI Rittergut Großzschocher NPO empfiehlt, den dokumentierten Zustand im weiteren Petitionsverfahren als Beweisdokumentation zu berücksichtigen.
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Leipzig, den 22. Oktober 2025
im Auftrag der BI Rittergut Großzschocher NPO
Petent Matthias Malok