BI Rittergut Großzschocher NPO
FLORALAT®-Agri-PV-C2C-Projektträger
Einschätzung zum Ist-Zustand der Fläche – Bauabschnitt 1, Lindenauer Hafen (Abnahme 09.10.2025)
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1. Anlass der Dokumentation
Im Rahmen der Petition VIII-P-01544 „Für eine sozial-ökologische Umplanung im Bauabschnitt 1 des Lindenauer Hafens“ dokumentiert die BI Rittergut Großzschocher NPO den Flächenzustand nach Abschluss der Entsiegelungsarbeiten am 20. Oktober 2025.
Das beigefügte Video zeigt den Ist-Zustand der bearbeiteten Fläche aus mehreren Blickrichtungen.
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2. Beobachtungen
• Die Fläche weist eine großflächige, technisch überarbeitete Oberfläche mit Verdichtungsspuren durch Baumaschinen auf (Walze, Bagger, Planierraupe).
• Teilbereiche sind mit dünner Erdauflage versehen, eine tiefere Bodenlockerung oder Humusaufbereitung ist jedoch nicht erkennbar.
• Die angrenzenden Gehölzstreifen bleiben erhalten, sind jedoch ökologisch nicht mit der neuen Fläche verbunden.
• Der sichtbare Zustand entspricht einer technischen Rekultivierung, nicht einer ökologisch wirksamen Entsiegelung im Sinne von Durchwurzelbarkeit, Wasseraufnahmefähigkeit und Bodenleben.
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3. Bewertung im Kontext der Petition
Die dokumentierten Befunde bestätigen, dass die Fläche derzeit keine Grundlage für eine natürliche Sukzession oder ökologische Aufwertung bietet.
Die BI RGG NPO sieht darin einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer alternativen Umsetzungsstrategie, wie sie im Rahmen der Petition vorgeschlagen wurde:
• Cradle-to-Cradle-basierte Agri-PV-Anwendungen,
• Lebensmittelwald- und Bildungsflächen,
• partizipative Nachnutzung statt technischer Stilllegung.
Diese Maßnahmen würden die im Video sichtbare „graue Energie“ erhalten und ökologisch produktiv umwandeln, statt sie durch standardisierte Oberflächenbearbeitung ungenutzt zu lassen.
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4. Fazit
Die gezeigte Fläche ist als technisch bearbeitet, aber ökologisch unentwickelt zu bewerten.
Sie sollte nicht als vollwertige Entsiegelungsmaßnahme im Sinne der Ratsvorlage gewertet werden, bevor keine Nachweise zur ökologischen Wirksamkeit (Bodenbiologie, Infiltration, Sukzession) vorliegen.
Die BI Rittergut Großzschocher NPO empfiehlt, den dokumentierten Zustand im weiteren Petitionsverfahren als Beweisdokumentation zu berücksichtigen.
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Leipzig, den 22. Oktober 2025
im Auftrag der BI Rittergut Großzschocher NPO
Petent Matthias Malok
BI Rittergut Großzschocher NPO
FLORALAT®-Agri-PV-C2C-Projektträger
Einschätzung zum Ist-Zustand der Fläche – Bauabschnitt 1, Lindenauer Hafen (Abnahme 09.10.2025)
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1. Anlass der Dokumentation
Im Rahmen der Petition VIII-P-01544 „Für eine sozial-ökologische Umplanung im Bauabschnitt 1 des Lindenauer Hafens“ dokumentiert die BI Rittergut Großzschocher NPO den Flächenzustand nach Abschluss der Entsiegelungsarbeiten am 20. Oktober 2025.
Das beigefügte Video zeigt den Ist-Zustand der bearbeiteten Fläche aus mehreren Blickrichtungen.
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2. Beobachtungen
• Die Fläche weist eine großflächige, technisch überarbeitete Oberfläche mit Verdichtungsspuren durch Baumaschinen auf (Walze, Bagger, Planierraupe).
• Teilbereiche sind mit dünner Erdauflage versehen, eine tiefere Bodenlockerung oder Humusaufbereitung ist jedoch nicht erkennbar.
• Die angrenzenden Gehölzstreifen bleiben erhalten, sind jedoch ökologisch nicht mit der neuen Fläche verbunden.
• Der sichtbare Zustand entspricht einer technischen Rekultivierung, nicht einer ökologisch wirksamen Entsiegelung im Sinne von Durchwurzelbarkeit, Wasseraufnahmefähigkeit und Bodenleben.
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3. Bewertung im Kontext der Petition
Die dokumentierten Befunde bestätigen, dass die Fläche derzeit keine Grundlage für eine natürliche Sukzession oder ökologische Aufwertung bietet.
Die BI RGG NPO sieht darin einen weiteren Beleg für die Notwendigkeit einer alternativen Umsetzungsstrategie, wie sie im Rahmen der Petition vorgeschlagen wurde:
• Cradle-to-Cradle-basierte Agri-PV-Anwendungen,
• Lebensmittelwald- und Bildungsflächen,
• partizipative Nachnutzung statt technischer Stilllegung.
Diese Maßnahmen würden die im Video sichtbare „graue Energie“ erhalten und ökologisch produktiv umwandeln, statt sie durch standardisierte Oberflächenbearbeitung ungenutzt zu lassen.
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4. Fazit
Die gezeigte Fläche ist als technisch bearbeitet, aber ökologisch unentwickelt zu bewerten.
Sie sollte nicht als vollwertige Entsiegelungsmaßnahme im Sinne der Ratsvorlage gewertet werden, bevor keine Nachweise zur ökologischen Wirksamkeit (Bodenbiologie, Infiltration, Sukzession) vorliegen.
Die BI Rittergut Großzschocher NPO empfiehlt, den dokumentierten Zustand im weiteren Petitionsverfahren als Beweisdokumentation zu berücksichtigen.
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Leipzig, den 22. Oktober 2025
im Auftrag der BI Rittergut Großzschocher NPO
Petent Matthias Malok
wir hatten am 29.08.2025 formgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung der Vorlage der projektspezifischen Berechnungsblätter zu den Ökopunkten im Lindenauer Hafen (Baufeld 1) eingelegt.
Sachstand:
01.08.2025: Widerspruch per E-Mail (Formfehler)
29.08.2025: Formgerechte persönliche Abgabe im ASG
10.10.2025: Über 6 Wochen ohne Reaktion – Frist seit 12.09.2025 abgelaufen
Die Dringlichkeit hat sich verschärft:
Nach unserem Kenntnisstand wurden die Entsiegelungsarbeiten am Bauabschnitt 1 gestern (10.10.25) abgeschlossen und der Stadt übergeben. Damit ist die Transparenz über die tatsächlich erreichten Ökopunkte nicht mehr nur theoretisch relevant, sondern konkret prüfbar.
Das öffentliche Interesse an Aufklärung ist erheblich:
Widersprüchliche Angaben: Ratsvorlage (749.857 WP) vs. UIG-Antwort (1,2 Mio. WP)
Ratsbeschluss vom 12.02.2025 basiert auf diesen nicht offengelegten Berechnungen
Alternative Konzepte mit höherer ökologischer Wertigkeit (C2C-Agri-PV: 3,5 Mio. WP) wurden dadurch de facto ausgeschlossen
Bürgerbeteiligung: Projekt "Lebensmittelwald Leipzig-Grünau" mit Bildungsprogramm ab Winterferien 2026 benötigt Planungssicherheit
Stadtratsbeteiligung: Mehrere Stadträte haben angekündigt, hierzu eine Anfrage einzubringen
Wir fordern:
Vorlage der vollständigen projektspezifischen Berechnungsblätter (Baufeld 1)
Schriftliche Erklärung zur Abweichung der Ökopunkt-Angaben
Nachweis der tatsächlich erreichten Ökopunkte nach Abschluss der Arbeiten
Frist: 24.10.2025
Sollte bis dahin keine substanzielle Antwort erfolgen, werden wir die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte einschalten.
Zudem werden wir die Dokumentation des aktuellen Zustands der Fläche der Öffentlichkeit und dem Stadtrat zur Verfügung stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren des Petitionsausschusses,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
wir danken für den Verwaltungsstandpunkt (VSP), sehen aber zentrale Anliegen unserer Petition „Für eine sozial-ökologische Umplanung im Bauabschnitt 1 des Lindenauer Hafens“ unberücksichtigt.
Unsere Petition zielt auf ein zukunftsweisendes Modellprojekt mit Agri-PV, Lebensmittelwald und Bildungsangeboten. Wir kritisieren den VSP wie folgt:
1. Erhalt der Downhill-Strecke „Hexe“: Wir begrüßen, dass die „Hexe“ nicht betroffen ist, fordern aber eine verbindliche Sicherung bis 31.08.2026 (§ 8 SGB VIII), um Kinder- und Jugendflächen zu schützen und einzubinden.
2. Agri-PV als Modellprojekt: Der VSP lehnt Agri-PV zugunsten von Erholungsnutzung ab, unterschätzt aber dessen Potenzial für Biodiversität und Klimaschutz (Solarpaket 1, 2024). Unsere Berechnung zeigt eine Steigerung der Wertpunktzahl gegenüber 750.000 für Standard-Entsiegelung. Wir schlagen ein Pilotprojekt auf 1,0 Hektar in BA1 vor, das Erholung und Produktivität vereint.
3. Offenlegung der Verträge: Die Ablehnung der Offenlegung widerspricht Transparenzpflichten (§ 25 SächsGemO). Wir fordern einen Runden Tisch bis 15.12.2025.
4. Agri-PV als Ausgleichsmaßnahme: Der VSP bestätigt die mögliche Anerkennung von Agri-PV (§ 44 BNatSchG), schließt sie aber aus. Wir fordern eine Prüfung durch die Naturschutzbehörde, unterstützt durch Frau Prof. Dr. Wydra und Frau Dr. Schulz.
5. Bildung und Partizipation: Unser Konzept (Flyer „Bau dir die Zukunft!“) ergänzt die geplante Lebensmittelproduktion (VSP-Punkt c) durch Workshops und einen Lebensmittelwald als Lernort.
Fazit und konkrete Forderung:
Die pauschale Ablehnung der Verwaltung ("...ist ausgeschlossen") ist nicht nachvollziehbar, da sie die Potenziale einer modernen, multifunktionalen Flächennutzung nicht ernsthaft prüft.
Wir beantragen daher, den Beschlussvorschlag abzulehnen und stattdessen die Verwaltung zu beauftragen,
1. eine Machbarkeitsstudie zur Integration einer Agri-PV-Anlage in Verbindung mit urbaner Waldgarten-Wirtschaft (Lebensmittelwald) in die Planungen des Landschaftsparks Schönau zu erstellen. Diese Studie soll insbesondere die ökologische Aufwertung, die multifunktionale Nutzbarkeit für Erholung und Bildung sowie die Wirtschaftlichkeit untersuchen.
2. in einem partizipativen Format unter Einbeziehung der Petenten und wissenschaftlicher Expertise (u.a. Prof. Dr. Kerstin Wydra, FH Erfurt; Dr. Jennifer Schulz) die Ergebnisse dieser Studie zu diskutieren und die weiteren Schritte zu beraten.
Es geht uns nicht um eine Blockade, sondern um eine Qualifizierung der bereits beschlossenen Ziele. Lassen Sie uns gemeinsam den Landschaftspark Schönau zu einem Leuchtturmprojekt machen, das seinem Namen gerecht wird.
Zur Sicherstellung einer transparenten Diskussion und um die eingebrachte wissenschaftliche Expertise für alle Entscheidungsträger sichtbar zu machen, wurde diese Stellungnahme an die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie in Kopie an Frau Prof. Dr. Wydra und Frau Dr. Schulz gesendet.
Wir hatten bereits im März 2025 eine Petition mit dem Titel " Wie nun weiter mit der Ost- und Westseite am Lindenauer Hafen" bei der Stadt Leipzig eingereicht. Mit Schreiben vom 30.06.2025 hat diese Herr Jung als OBM beantwortet. (Angefügt)
Unsere Stellungnahme ist Herrn OBM Jung; BM Dienberg und BM Rosenthal am 14.07.2025 übergeben.