Verkehr

Legalisierung der Staudurchfahrt für Motorräder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
13.435 Unterstützende 12.973 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein langsames Durchfahren des Staus auf deutschen Autobahnen, für Motorradfahrer legalisiert wird.

Begründung

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind außerorts auch Motorräder in Stausituationen auf deutschen Straßen zum Stillstehen verpflichtet. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Befahren der Rettungsgasse, das Hindurchschlängeln zwischen unterbrochenen Fahrzeugkolonnen sowie die Benutzung der Standspur verboten. Der Zweiradfahrer wird wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.

Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und schafft dadurch erhebliche Gefahren. Um den fahrbereiten Zustand zu wahren, darf der Helm nicht abgesetzt werden, auch das Öffnen der Schutzkleidung führt im zäh fließenden Verkehr (sog. Stop-and-go) zu einem reduzierten Schutz des Motorradfahrers. Zusätzlich wird der Motorradfahrer im Vergleich zu Kraftfahrzeugfahrern in geschlossenen Fahrzeugkabinen übermäßig durch Fahrzeugabgase belastet was zu Ermüdung und Schwindelgefühlen führen kann.

Anbei aktuelle Beispiele aus europäischen Nachbarstaaten:

Belgien Durchschlängeln für motorisierte Zweiräder seit 2010 auf allen Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung (auch Autobahnen), bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h möglich. Dabei gilt eine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und anderem Verkehrsteilnehmer von max. 20 km/h“. Bei mehr als zwei Spuren ist das Vorbeifahren nur zwischen den beiden linken Fahrspuren erlaubt. Quelle: ifz

Frankreich Seit 01.02.2016 Pilotprojekt in 5 Regionen auf BAB + Straßen > 70 km/h. Bis Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Projekt bis 31.02.2020 befristet. Quelle: ifz

Niederlande Seit ca. 1998 existiert ein Verhaltenkodex auf Autobahnen, bis 40 km/h mit max. 15 km/h Tempounterschied. Quelle: ifz

Östereich Seit 1998 nur an Kreuzungen etc. nach vorne durchfahren, nicht auf Autobahnen. Quelle: ifz

Großbritannien In Großbritannien nimmt die Polizei das Durchschlängeln von Motorrädern im Stau hin, es bleibt ungeahndet. Quelle: Zeit Online

Der ADAC setzt beispielsweise auf die Freigabe der Standspur für Motorradfahrer, um langsam bis zur nächsten Abfahrt fahren zu können und dort die Autobahn zu verlassen. Quelle: Zeit Online

Bereits frühere Petitionen zu diesem Thema wurden vom ADAC, vom Institut für Zweiradsicherheit (ifz) sowie von der Bundesarbeitsgemeinschaft Motorrad (BAGMO) unterstützt. Quelle: fembike

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Neuigkeiten

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Motorradfahren verbraucht am wenigsten Ressourcen von allen Formen des Individualverkehrs. Daher sollte das motorisierte Zweiradfahren gefördert werden. Die Gleichstellung zu PKW muss aufgehoben werden.

Generell dafür-, würde ich es schlicht aus Sicherheitsgründen ablehnen. Das Risiko liegt in der Unachtsamkeit der Autofahrer, die nicht mit dem Motorradfahrer rechnen und dann doch wieder die Spur wechseln oder die Tür öffnen oder... Ist jetzt vielleicht ungewöhnlich, aber mir ist es lieber so wie es ist. Lieber fahre ich illegal mittendurch und bin auf der Hut als davon auszugehen, dass es ja legal ist und fliege dann über eine Haube. Es sind so viele Pfeifen unterwegs...

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