Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Wir fordern den amtierenden Deutschen Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein effektives Volksentscheidungsrecht zu beschließen.
Wir erwarten eine Beschlussfassung bis zum Verfassungstag am 23. Mai 2013.
Begründung
Art. 20 Abs. 2 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Art. 21 Abs.1 GG „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“
Seit Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 wurden diese Bestimmungen auf den Kopf gestellt. Die Parteien haben sich zum Monopolisten politischer Willensbildung und Entscheidungen entwickelt. Es ist höchste Zeit, die Demokratie wieder auf die Füße zu stellen, um eine Politik im Interesse und zum Wohl des Volkes zu ermöglichen.
Ein erster, längst überfälliger Schritt dazu ist die rechtsverbindliche Aufnahme bundesweiter Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide ins Grundgesetz.
Nur Abgeordnete, die dieses Vorhaben durch ihr Abstimmungsverhalten aktiv unterstützen und damit die Souveränitätsrechte des deutschen Volkes bestätigen, sind wählbar.
Als Grundlage für eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes kommen beispielsweise in Betracht: • Verfassungsentwurf des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder vom 29.6.1991 - Art. 82a • Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Art. 59 und 60 • Verfassung des Freistaates Bayern Art. 71, 72 und 74
Leipzig, den 09. Oktober 2012