Petition richtet sich an:
Frau Ministerin Nahles, Bundesministerium für Arbeit und Solziales, Berlin
Die nach Arbeitszeitgesetz aus dem Jahre 1994 zulässige maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. Vor dem nächsten Arbeitsbeginn müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen. In Hotels und Gaststätten läßt sich das mit den Wünschen der Gäste nicht immer vereinbaren. Oder soll die Hochzeit um 22:00 Uhr spätestens an die Luft gesetzt werden? Oder der einen runden Geburtstag feiernde Jubilar?
Gefordert wird für das Hotel- und Gaststättengewerbe eine maximal zulässige Arbeitszeit von 12 Stunden täglich und eine Verringerung der Nachtruhe auf 9 Stunden. Aber mit Einschränkungen: a) nur volljährige Arbeitnehmer (m/w) b) nicht Schwangere und Schwerbehinderte (m/w) c) nur mit schriftlichem Arbeitsvertrag d) maximal 3 x im Monat für den Arbeitnehmer (m/w) e) nur auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat
Die letzten 20 Jahre haben so viele Veränderungen gebracht, daß das Gesetz in seiner heutigen Fassung einfach überholt ist. Und die Minijobs werden aussterben, vgl. Begründung.
Begründung
Die letzten 20 Jahre haben so viele Veränderungen gebracht, daß das Gesetz in seiner heutigen Fassung einfach überholt ist. Jeder Arbeitnehmer hat heue viel mehr Freizeit, weil er vieles per Internet erldeigen kann. Vor 20 Jahren gab es kein Internet, keine Last-minute-Reisen, kein Amazon, kein Handy, keine Billigfluglinien, keine Kurzurlaube mal eben schnell in die Sonne oder in den Schnee, es gab kein Fitness-Studio wie es sie heute gibt, es gab einfach viel weniger Möglichkeiten zu chillen und sich zu erholen. Und noch eins: Minijobber nach vollem Arbeitstag im Hauptberuf dürfen nur noch 2 Stunden arbeiten. Denn dann sind 10 Stunden voll. Wer will das?!