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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 16.08.2022Die Bezirksregierung Köln hat die neue Landschaftsschutzverordnung Rheinufer Bonn am 9.8.22 in Kraft gesetzt.
Mein Ersteindruck: Sie wirkt eher auf mich wie eine Sammlung von "Katalog von möglichen Eingriffen in eine schützenswerte Landschaft am Rhein".
Einzelne Punkte, die für uns weniger zentral sind wurden genauer definiert (z.B. Befristung des Festmachens von Hotel- und Restaurationsschiffen) - Doch insgesamt entstand eine zu schwammige "Schutz"-Verordnung, voller Ausnahmen zu den in §4 benannten Verboten. Statt den Schutz angesichts des Klimanotstandes zu verschärfen, wurde er aufgeweicht, im gewährenden Sinne von „weiter so wie bisher!“ Als gäbe es keine Überschwemmungen, Hitze- und Sturmextreme am Rhein. Zudem wird die neue(!) Möglichkeit eingeräumt, „Wege zu verbreitern, wenn es aus überwiegendem öffentlichen Interesse erfolgt“ - und Bäume zu fällen, wenn sie „nicht landschaftsprägend“ sind.
Und das trotz eskalierender Klimakatastrophe und stress für die Natur und die Stadtbevölkerung, die mit vielen berechtigten Einwänden gegen unklare Formulierungen und Schutzlücken bei der Bezirksregierung vorstellig wurde.
Das bringt dann zum Beispiel die einfallslose linksrheinische Radschnellroute in der #Rheinaue samt unnötiger Asphalt-Versiegelung und tragischen Baumfällungen wieder auf den Plan.
Die Verordnung Az.: 51.1-1.3BN/Rheinufer wurde im Amtsblatt 32, vom 8.8.2022, S.268-274 veröffentlicht.
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2022/32_2022.pdf
Gebietsplan dazu: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2022/32_2022_karte.pdf
Herzliche Grüße
Martin Verinden -
Die Petition wurde eingereicht
am 04.06.2022Liebe Mitunterzeichnende;
Dank an alle, die sich für den angemessenen Schutz der Rheinaue eingesetzt haben.
Die Quintessenz unserer Petition wurde weitergereicht
am 19.4.2022 fristgerecht an die Bezirksregierung Köln, die schriftführende Behörde für die Neufassung zum "Landschaftsschutz Rheinufer Bonn" und
am 24.5.2022 an die Stadtspitze Bonn als Bürgerantrag zu einer neuen Parkordnung für die Rheinaue.
Die Eingänge wurden bestätigt und finden offenbar Beachtung. Über die zu erwartenden Wirkungen werde ich hier alle zeitnah informieren.
Kritik an unnötigen Baumfällungen, Flächenversiegelung und Missbrauch des Erholungsparks und des Rheinufers für kurzsichtige Verkehrs- und Gewerbeplanung darf und wird nicht verstummen.
Wünsche allen frohe Pfingsttage und einen naturnahen Sommer 2022
Herzlichst
Martin Verlinden -
Werte Mitengagierte für mehr Schutz in der Rheinaue Bonn,
in einer Woche läuft die Zeichnungsfrist aus. Als Ergebnis habe ich die Inhalte der Petition bereits vor einem Monat für die Bezirksregierung Köln zusammengefasst.
Im heutigen Schritt habe ich daraus einen Bürgerantrag an die Stadt Bonn formuliert, den ihr im obigen pdf-Dokument komplett nachlesen könnt.
Damit ergeben sich neue Hoffnungen auf ein entspanntes Miteinander aller Menschen, die den Freizeitpark Rheinaue links- wie rechtsrheinisch in Bonn nutzen möchten.
Hier die vier Kernpunkte, die eine solche Parkordnung enthalten sollte:
1. Die Rheinaue ist ein Landschafts- und Naturpark auf beiden Rheinseiten. Der unverbaute und gelassene Blick auf Landschaft, Natur, Bäume, Tiere, Uferzonen und Fluss wird von vielen Menschen aller Altersstufen sehr geschätzt. Er wirkt als grüne Lunge und Kühlung für das regionale Klima in der Stadt und ist eine bedeutsame Alternative zur dichten Bebauung in manchen Stadtvierteln.
2. Entspanntes Erleben dort, in der gesamten Anlage, in jedem Bereich und mit jedem einzelnen Baum in der Rheinaue ist wertvoll. So ein Park trägt zur gesundheitlichen und seelischen Ausgeglichenheit von Menschen bei und fördert ihre Lebensqualität.
3. Werte der Rheinaue, wie Panorama, Gliederung und ihre vielfältigen Details können den Eiligen verborgen bleiben. Wir empfehlen daher eine bewusste Entschleunigung dort und begrenzen die Fahr-Geschwindigkeit auf allen Wegen auf 10 kmh. (Dieses rücksichtsvolle Tempolimit wird durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen, mag ähnlich wie in verkehrsberuhigten Zonen als Schrittgeschwindigkeit aufgefasst werden und sollte zumindest für eine mehrjährige Erprobungszeit eingeführt und kontrolliert werden).
4. Wer sich für eine ehrenamtliche Patenschaft für einzelne Bäume und Parkbereiche interessiert, kann sich gern mit dem Grünflächenamt in Verbindung setzen.
Falls sich daraufhin weitere nennenswerte Schritte ergeben, werde ich versuchen, euch zeitnah zu informieren.
Allen wünsche ich einen schönen Sommer
Martin