Tierschutz

Meldung und Registrierung von im Rahmen des Jagdrechts erschossenen Hunden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Brandenburg
258 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

258 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Das Jagdgesetz des Landes Brandenburg sieht in § 40 Abs.1 Ziff. 2 vor, dass der der Jagdausübungsberechtigte wildernde Hunde töten darf.

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass der Landesgesetzgeber eine Melde- und Registrierungspflicht in das Landesjagdgesetz Brandenburg einfügt, so dass getötete Hunde identifiziert und der Tod ihrem Halter gemeldet werden kann.

Begründung

Das Jagdgesetz des Landes Brandenburg sieht in § 40 Abs.1 Ziff. 2 vor, dass der der Jagdausübungsberechtigte wildernde Hunde töten darf. Als wildernd gelten dabei Hunde, die im Revier außerhalb der Einwirkung der führenden Person angetroffen wurden.

Dass die Tötung eines Hundes im Rahmen des Wildschutzes als allerletzte Möglichkeit gestattet werden muss, stelle ich mit dieser Petition nicht in Frage, appelliere aber an den Gesetzgeber, auch diese Regelung zu überdenken. Es gibt andere Möglichkeiten. Die im Rahmen des Wildschutzes getöteten Hunde müssen in Brandenburg bislang leider nicht gemeldet werden. Sie werden auch nicht in der jährlichen Jagdstrecke aufgeführt. Folge ist, dass es keine Statistik über die Zahlen gibt und die Hunde deswegen nicht identifiziert und der Abschuss ihrem Halter nicht gemeldet werden kann. Allein im Postleitzahlenbereich 1 und 0 sind derzeit an die 800 Hunde als vermisst gemeldet, wobei dies nicht alle tatsächlich vermissten sind. Viele dieser Hunde sind langzeitvermissst und werden bereits seit Jahren verzweifelt gesucht. Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache, dass die im Rahmen des Jagdrechts getöteten Hunde nicht registriert und identifiziert werden, nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu bedenken, dass der Hund in unserer Gesellschaft Familienmitglied ist und sein Verschwinden und die dadurch verursachte quälende Ungewissheit durch eine so einfache Maßnahme wie die Einführung einer Meldepflicht vermieden werden können. Das Jagdgesetz sieht in § 27 bereits Meldepflichten für Unfallwild vor. Diese Vorschrift könnte problemlos auf getötete und tot aufgefundene Hunde ausgedehnt werden.

Auch wenn, so das Hauptargument des Landesjagdverbandes, kaum Hunde getötet werden, so können doch wenigstens diese wenigen Fälle aufgeklärt werden. Bei lediglich wenigen Fällen hielte sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen. Ich habe dem LJV Brandenburg bereits angeboten, dass ich mich zur Verfügung stelle die Halter zu ermittlen und zu informieren.

Mir ist durchaus bewußt, dass vermisste Hunde auch anderen Gefahren ausgesetzt sind. Sie können zum Beispiel auch überfahren werden. Auch in diesem Bereich gibt es derzeit weder eine Melde- noch eine Identifizierungspflicht. Dies ist allerdings kein Grund, die Meldepflicht im Rahmen des Jagdrechts abzulehnen - mit den zuständigen Stellen für die Entsorgung tot aufgefundener Tiere befinde ich mich derzeit im Gespräch.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Hunde haben doch in der Regel Hundemarken. Die kann man abmachen, wenn man als Jäger einen Hund tatsächlich in flagranti erschiessen muss. Es GIBT solche Fälle (ob es zig tausende sind?) Weiterhin kann man in einem solchen Fall evt. vom Forstamt ein Formular erhalten: Hab dies und das erschiessen müssen. Schwer verletzes angefahrenes Haustier - kann auch vorkommen, oder tier mit Tollwutverdacht (DAS MUSS gemeldet werden!) oder Hund ohne Halsband, Größe, Rasse, kurz beschreiben, evt. aushängen in dem Gemeinden. Nach Formularausfüllung hätte der Jäger dann keinerlei Aufwand mehr. Sowas geht doch, jedenfalls wenn man ein sauberes Gewissen hat. Es gibt auch andere, Extremfälle. Manche Hunde werden auch von Fängern aufgegriffen für Tierversuche. Oder schlicht geklaut. Die Besitzer bleiben dann ewig im Ungewissen. Schlimm. Wenigstens da wo es geht, sollten die Jäger - die ja eigentlich auch Tierfreunde sein sollten???? - Verständnis aufbringen und die Fälle klären, die sie klären können. Dass Jäger sauer sind, wenn manche Hundebesitzer keine Einsicht zeigen und große starke Hunde immer wieder zum Wildern durchbrennen lassen, ist begreiflich. Das tier dann umzunieten und im Wald "verschwinden" zu lassen ist aber auch kein korrekte Lösung. Vor allem die Privatjäger in D sollten mal etwas mehr Korrektheit zeigen. Tut nicht weh.

Noch kein CONTRA Argument.

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