Petition richtet sich an:
Landtag Brandenburg
Das Jagdgesetz des Landes Brandenburg sieht in § 40 Abs.1 Ziff. 2 vor, dass der der Jagdausübungsberechtigte wildernde Hunde töten darf.
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass der Landesgesetzgeber eine Melde- und Registrierungspflicht in das Landesjagdgesetz Brandenburg einfügt, so dass getötete Hunde identifiziert und der Tod ihrem Halter gemeldet werden kann.
Begründung
Das Jagdgesetz des Landes Brandenburg sieht in § 40 Abs.1 Ziff. 2 vor, dass der der Jagdausübungsberechtigte wildernde Hunde töten darf. Als wildernd gelten dabei Hunde, die im Revier außerhalb der Einwirkung der führenden Person angetroffen wurden.
Dass die Tötung eines Hundes im Rahmen des Wildschutzes als allerletzte Möglichkeit gestattet werden muss, stelle ich mit dieser Petition nicht in Frage, appelliere aber an den Gesetzgeber, auch diese Regelung zu überdenken. Es gibt andere Möglichkeiten. Die im Rahmen des Wildschutzes getöteten Hunde müssen in Brandenburg bislang leider nicht gemeldet werden. Sie werden auch nicht in der jährlichen Jagdstrecke aufgeführt. Folge ist, dass es keine Statistik über die Zahlen gibt und die Hunde deswegen nicht identifiziert und der Abschuss ihrem Halter nicht gemeldet werden kann. Allein im Postleitzahlenbereich 1 und 0 sind derzeit an die 800 Hunde als vermisst gemeldet, wobei dies nicht alle tatsächlich vermissten sind. Viele dieser Hunde sind langzeitvermissst und werden bereits seit Jahren verzweifelt gesucht. Vor diesem Hintergrund ist die Tatsache, dass die im Rahmen des Jagdrechts getöteten Hunde nicht registriert und identifiziert werden, nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu bedenken, dass der Hund in unserer Gesellschaft Familienmitglied ist und sein Verschwinden und die dadurch verursachte quälende Ungewissheit durch eine so einfache Maßnahme wie die Einführung einer Meldepflicht vermieden werden können. Das Jagdgesetz sieht in § 27 bereits Meldepflichten für Unfallwild vor. Diese Vorschrift könnte problemlos auf getötete und tot aufgefundene Hunde ausgedehnt werden.
Auch wenn, so das Hauptargument des Landesjagdverbandes, kaum Hunde getötet werden, so können doch wenigstens diese wenigen Fälle aufgeklärt werden. Bei lediglich wenigen Fällen hielte sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen. Ich habe dem LJV Brandenburg bereits angeboten, dass ich mich zur Verfügung stelle die Halter zu ermittlen und zu informieren.
Mir ist durchaus bewußt, dass vermisste Hunde auch anderen Gefahren ausgesetzt sind. Sie können zum Beispiel auch überfahren werden. Auch in diesem Bereich gibt es derzeit weder eine Melde- noch eine Identifizierungspflicht. Dies ist allerdings kein Grund, die Meldepflicht im Rahmen des Jagdrechts abzulehnen - mit den zuständigen Stellen für die Entsorgung tot aufgefundener Tiere befinde ich mich derzeit im Gespräch.