Région: Berlin
Logement

Menschlich handeln - Andrea und Sohn sollen wohnen bleiben!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
An die Vermieterinnen von Andrea und Sohn.
396 Soutien 165 en Berlin

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Andrea ist 1985 in eine heruntergekommene Berliner Wohnung gezogen. Sie hat im Laufe der Jahre von ihrem Geld Zimmer für Zimmer von Fachfirmen herrichten lassen. Dafür hat sie vom Vermieter nie einen Pfennig gesehen aber das Versprechen erhalten, sie könne dort immer wohnen bleiben und später auch ihr Sohn. Die Erbinnen aus Köln wollten davon nichts wissen und kündigten bei der erstbesten Gelegenheit wegen geringer Mietrückstände (inzwischen bezahlt). Denn bei Neu-Vermietungen lässt sich mehr absahnen. Andrea soll jetzt sie ihre Wohnung räumen, in der so viel Herzblut steckt und in der sie 30 Jahre gewohnt hat.

Eine Zwangsräumung bedeutet eine extreme Belastung - besonders für jemanden der ohnehin gesundheitlich angeschlagen ist. Das zerstört Leben. (Andrea bezieht heute eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente).

Raison

Wohnen ist ein Menschenrecht!(Art. 25 UNO-Menschenrechtserklärung) Zwangsräumung ist ungerecht. Man darf Menschen nicht einfach aus ihrer Wohnung entsorgen wie ein Stück Dreck.

Deshalb unterschreiben Sie bitte diese Petition!

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Im Falle Andreas ist der Sachverhalt weitaus komplexer. Eine Mieterhöhung konnte nicht sofort bezahlt werden, da Andrea von einer kleinen EU-Rennte lebt und auf er- gänzende Grundsicherung angewiesen ist.Die Bearbeitung des Antrages dauerte länger.Die Miete für Juni 2013 ging lt.Vermieterinnen 2 Tage zu spät auf dem Konto ein. Die war Anlass genug, Andrea nach 30 Jahren fristlos zu kündigen.Andrea wollte ein Wassergeldguthaben von ca.250 Euro verrechnen.Allein schon deshalb bestanden zu keinem Zeitpunkt 2 Monatsmieten Rückstand. Aber das Gericht urteilte zu Gunsten der Vermieterinnen. Urteil

Beim rechtzeitigem und vollständigem Ausgleich erstmaliger Mietrückstände wird die Kündigung ggf. sogar noch kurz NACH Zustellung der Räumungsklage unwirksam - also einfach mal unverzüglich den Mieterbund fragen bzw. einen RA für Mietrecht. Eine Petition wird da wohl nicht viel weiterhelfen.

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