Mietrecht - Änderung des § 558 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6.766 Unterstützende 6.766 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

6.766 Unterstützende 6.766 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit dieser Petition soll eine Änderung des § 558 Abs. 2 BGB erreicht werden, mit dem Ziel, dass alle Bestandsmieten einer Gemeinde in die Berechnung der Mieten einbezogen werden (Erweiterung in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht).

Begründung

1974 wurde der Mietspiegel eingeführt. Er diente dem Interessensausgleich zwischen Mietern und Vermietern – alle Mietverträge wurden mit einbezogen. Inzwischen bildet der Mietspiegel nur noch die Neuvermietungen und Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre ab, also nur einen Teil der Mieten, und zwar die teuersten.Dieser Mietspiegel ist dann die Grundlage für die nächste Mieterhöhung und treibt die Preisspirale mit an. Die Bestandsmieten in den Ballungsräumen, Groß- und Mittelstädten, sowie kleinen Universitätsstädten sind mittlerweile so hoch, dass sie für einen immer größeren Teil der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar sind. Diese Menschen müssen weit ins Umland ausweichen und pendeln dann zum Arbeitsplatz, oder sie ziehen ganz weg und der Fachkräftemangel in den Städten nimmt weiter zu.Es besteht dringender Handlungsbedarf den Interessensausgleich wieder herzustellen und den Mietmarkt wieder realistisch in seiner Gesamtheit abzubilden!

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern