Regione: Vokietija

Mietrecht - Kündigungsfristen bei Tod eines Mieters

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
277 Palaikantis 277 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

277 Palaikantis 277 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Tod eines Mieters die Hinterbliebenen das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen.

Priežastis

Gesetzeslage:§ 580 BGB - Außerordentliche Kündigung bei Tod des MietersStirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.§ 573c (1) S. 1 BGB - Fristen der ordentlichen KündigungDie Kündigung ist demnach spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.Erklärung:Das heißt, stirbt der Mieter (...) kann das Mietverhältnis durch den Erbe (...) frühestens nach drei Monaten beendet werden.Beispiel:Stirbt der Mieter am 30.01., kann der Erbe, wenn er schnell reagiert, zum 30.04. kündigen. Vergehen zwei Tage bis zum Versand der Kündigung, wird das Mietverhältnis erst zum 31.05. beendet.Begründung der Petition:Der Verlust eines lieben Menschen bzw. Verwandten ist nicht nur sehr schmerzlich, sondern stellt den bzw. die Erben bereits in HInblick auf die Beerdigungskosten vor große finanzielle Herausforderungen. Die Beibehaltung der Mietwohnung für mindestens drei weitere Monate, welche im Regelfall für diesen Zeitraum unbewohnt ist, verursacht hierbei einen nicht unerheblichen, zweiten finanziellen Aufwand. Gerade wenn es nur einige wenige und/oder nur geringverdienende Erben gibt, ist die zusätzliche Belastung von drei Kaltmieten inkl. Hausnebenkosten nicht selten unbezahlbar. Die Folgen münden nicht selten in Kreditaufnahmen, Verschuldungen und/oder Zahlungsrückstände.Die (außer-)ordentliche Kündigungsfrist durch den Erben soll deshalb auf spätestens den dritten Werktag des aktuellen Kalendermonats reduziert werden.

Nuoroda į peticiją

Vaizdas su QR kodu

Nuplėšiamas lapelis su QR kodu

parsisiųsti (PDF)

žinios

  • Pet 4-17-07-4011-048042Mietrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass bei Tod eines Mieters die Hinterbliebenen das Mietverhältnis
    mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass bei Tod eines
    Wohnraummieters dessen Erben das Mietverhältnis nur mit einer Kündigungsfrist
    von drei Monaten kündigen können. Dadurch würden die Erben, die unter anderem
    bereits die Beerdigungskosten tragen müssten, finanziell erheblich belastet.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten... toliau

diskusijos

Dar nėra argumento UŽ.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

Padėkite stiprinti piliečių dalyvavimą. Norime, kad jūsų susirūpinimas būtų išgirstas išlikdami nepriklausomi.

Reklamuoti dabar